Prüfung der Sicherheit von Anlagen nach Baurecht
In vielen Gebäuden sind technische Einrichtungen installiert, die sowohl im Normalbetrieb als auch bei einem Störfall zuverlässig funktionieren müssen, um dem vom Gesetzgeber geforderten Sicherheitsstandard gerecht zu werden. Viele dieser Anlagen sind laut geltendem Baurecht regelmäßig zu prüfen. Zu den betroffenen Anlagen gehören:
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Elektrische Anlagen
- Selbsttätige Feuerlöschanlagen
- Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Klima- und Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
Regeln für Sonderbauten
In Abhängigkeit der Nutzungsart des Gebäudes sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und dann in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen vorgeschrieben, die nur von baurechtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden dürfen. Hier ist das Know-How der anerkannten Sachverständigen gefragt. Was ist ein Sonderbau? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass zum Beispiel Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten, Garagen oder Hochhäuser unter die genannten Regelungen fallen. Welche Gebäude und welche technischen Einrichtungen tatsächlich nach Baurecht zu prüfen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Baugenehmigung. Gerne unterstützen die Sachverständigen des TÜV NORD den Bauherren oder den Betreiber bei der Umsetzung der behördlichen Vorgaben.
Wirkprinzip-Prüfung in Sonderbauten
Auf Basis der Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) sowie den Prüfverordnungen der Länder ist die Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen (Wirkprinzip-Prüfung) in Sonderbauten durch Prüfsachverständige zu prüfen.
Prüfung von Brandschutzklappen auf Asbest und nach Baurecht (Kombiprüfung)
Brandabschnitte in Bauwerken werden häufig von Lüftungskanälen durchbrochen. Im Brandfall darf dies nicht zu einem Rauchübertrag führen. Aus diesem Grund wurden die Lüftungskanäle mit Brandschutzklappen ausgestattet, die mittels Schmelzlos fallen und so den vom Brand betroffenen Innenbereich abschotten.
Blätter und/oder Anschlagsdichtungen wurden in früherer Zeit dem damaligen Stand entsprechend mit Asbest ausgestattet. Der Gesetzgeber fordert dennoch, das im Rahmen von Sachverständigenprüfungen und Wartungstätigkeiten ein testweises Fallenlassen des Klappenblattes erfolgt. Zwischenzeitlich steht fest, dass damit ein Potential für eine Freisetzung von Asbestfasern in die Innenbereiche des Bauwerkes besteht.
Ein Verzicht auf Sachverständigenprüfungen und Wartungsarbeiten stellt keine Option dar, die beschriebene Problematik zu umgehen. Auch ein vorsorglicher Austausch der asbesthaltigen Brandschutzklappen gegen moderne Bauteile ist nur dann realistisch, wenn es lediglich um einige wenige Exemplare geht. Oft verfügen größere Bauwerke aber über Dutzende oder Hunderte von asbesthaltigen Brandschutzklappen.
Ein von TÜV NORD neu entwickelter Prüfprozess beherrscht die Asbestproblematik im Rahmen von Sachverständigenprüfungen und Wartungsarbeiten: Der für diesen Prozess speziell ausgebildete Safety Advisor unterstützt die Sachverständigen oder das Prüfpersonal bei ihrer Tätigkeit. Er entscheidet während der Prüfung, ob das Klappenblatt wie es die Prüfung/Wartung erfordert testweise fallen darf oder nicht und dokumentiert dies unmissverständlich. Damit ist das Risiko einer unzulässigen Asbestexposition ausgeschlossen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsunterlagen
- Prüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes anhand der Planungsunterlagen
- Prüfung der Entwurfs- und Ausführungsplanung der verschiedenen Gewerke
- Baubegleitende Betreuung bis zur finalen Inbetriebnahme
(Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Komponenten)
- Sicherheitstechnische Begleitung des Prüf- oder Wartungspersonals zur Gewährleistung deren regulärer Tätigkeiten unter Ausschluss einer unzulässigen Asbestexposition
- Dokumentation der durch den Safety Advisor erhobenen asbestbezogenen Prüfergebnisse zu jeder einzelnen Brandschutzklappe
- Zuordnung von Messwerten mit Bezug auf das Arbeitschutz- und Gefahrstoffrecht zu jeder einzelnen BSK im Sinne einer Qualitätssicherung und Validierung
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen (in regelmäßigen Zeitabständen)
- Prüfung nach wesentlichen Änderungen
- Wirkprinzip-Prüfung
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- Asbesttechnische und baurechtliche Prüfung von Brandschutzklappen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Elektrische Anlagen
- Feuerlöschanlagen (selbsttätige)
- Feuerlöschanlagen (nichtselbsttätig)
- Freie Lüftungssysteme
- Klima- und Lüftungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Sicherheitsstromversorgung und Beleuchtung
- Wirkprinzip-Prüfung (Gewerkeübergreifend)