Sachverständigenprüfung Röntgen nach Strahlenschutzverordnung StrlSchV / Strahlenschutzgesetz StrlSchG
Planen Sie gerade die Inbetriebnahme neuer Röntgengeräte in Ihrer Praxis oder Ihrem Unternehmen?
Sind Sie sich unsicher, ob sie alle sicherheitsrelevanten Aspekte für den Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtung berücksichtigt haben?
Wir als behördlich bestimmte Sachverständige nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind bundesweit unabhängig und zuverlässig für Sie tätig.
Unsere anerkannten Sachverständigen unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten gemäß den Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und bieten Ihnen hier umfassende Dienstleistungen bezüglich der Prüfung Ihrer Röntgeneinrichtung in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin sowie in der Industrie, Forschung und Entwicklung.
Prüfung der Röntgengeräte für den medizinischen und industriellen Bereich
- Zahnärzte, Kieferorthopäden
- Krankenhäuser, Kliniken
- Orthopäden, Chirurgen
- Universitäten, Schulen
- Lebensmittelindustrie
- Wertstoffhändler
- Automobilindustrie
- Metallverarbeitende Industrie
- und viele mehr
Unsere Leistungen im Bereich der Röntgentechnik / Röntgenanlagen
Unsere Leistungen kurz zusammengefasst:
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Wir prüfen Ihre Röntgengeräte nach der aktuellen Gesetzgebung (z.B. StrSchV / StrSchG / SV-RL). Durch unsere dezentrale Aufstellung sind wir dabei regional und flexibel für Sie vor Ort.
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Wir schulen Ihr Personal bezüglich der geforderten Fachkunde, unterstützen Sie bei der Ausbildung Ihres Strahlenschutzbeauftragten (SSB) und führen Strahlenschutzunterweisungen durch.
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Wir bieten fachliche Unterstützung bei allen strahlenschutzrelevanten Fragestellungen.
Wir unterstützen Sie darüber hinaus auch bei besonderen Fragestellungen wie z.B. der Ausführung des baulichen Strahlenschutzes ihres Röntgenraumes oder der Bleigleichwertbestimmung von Materialien zur Abschirmung von Strahlung.
Unsere Leistungen im Detail:
- Strahlenschutzprüfungen an allen Röntgeneinrichtungen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen
- Wiederkehrende Prüfung der Röntgengeräte alle fünf Jahre gemäß StrlSchV
- Berechnungen zur Auslegung des bautechnischen Strahlenschutzes und baubegleitende Beratung bei der Errichtung von Röntgeneinrichtungen
- Bestimmung der Bleigleichwerte von Baustoffen
- Kurse zum Erwerb sowie der Aktualisierung der Fachkunde individuell angepasst an Ihre Anforderungen
- Strahlenschutzunterweisung nach § 63 StrlSchV
- Beratende Tätigkeit als MPE nach § 14 StrlSchG
- Überprüfung der Teleradiologiestrecke
- Messtechnische Kontrollen an Dosisflächenproduktgeräten
- Unterstützung bei der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik sowie CDMAM-Prüfungen an digitalen Mammographiesystemen
- Fachliche Unterstützung bei allen strahlenschutzrelevanten Fragestellungen
Strahlenschutzbeauftragter - Aufgaben / Anforderungen im Bereich des Strahlenschutzes
Voraussetzung für die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragen ist die zuvor erworbene Fachkunde.
Für diesen Erhalt belegen Sie einen Kurs der entsprechenden Fachkundegruppe. Mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Kurses beantragen Sie dann die Fachkunde bei ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese prüft nicht nur das Ergebnis der Kursteilnahme, sondern auch die Voraussetzung an die berufliche Ausbildung des zukünftigen Strahlenschutzbeauftragen (SSB). Erst nach Erhalt der Fachkunde ist die selbstständige Tätigkeit an Röntgengeräten erlaubt.
Die schriftliche Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten (SSB) durch den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) kann nach dem Erwerb der Fachkunde innerhalb einer Frist fünf Jahren erfolgen.
Zum Erhalt der Fachkunde wird die regelmäßige Teilnahme an Aktualisierungskursen vorausgesetzt.
Wir unterstützen Sie als Betreiber und somit Strahlenschutzverantwortlichen gerne in der Ausbildung der von Ihnen bestellten Strahlenschutzbeauftragten.
Häufig gestellte Fragen zur Sachverständigenprüfung von Röntgengeräten
Wie oft müssen Röntgengeräte geprüft werden?
Ihr Röntgengerät muss bei Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen wie z.B. Änderung des Aufstellungsortes geprüft werden. Darüber hinaus gibt es alle fünf Jahre eine wiederkehrende Prüfung für Röntgengeräte durch einen Sachverständigen.
Welche Unterlagen müssen bereitgestellt werden?
- Protokoll der Abnahmeprüfung bzw. Teilabnahmeprüfung
- Bericht der letzten Sachverständigenprüfung
- Ggf. Protokoll der Abnahmeprüfung des Befundungsmonitors (BWG)
- Ggf. Bauartzulassungsschein oder CE-Konformitätserklärung
- Unterlagen der Konstanzprüfung
Muss ein Mitarbeiter bereitgestellt werden?
Um eventuelle Fragen während der Prüfung zeitnah klären zu können, erbitten wir, dass uns ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, welcher mit Gerätebedienung und Anwendung vertraut ist.
Kann das Gerät während der Prüfung weiterverwendet werden?
Eine kurze Unterbrechung der Prüfung z.B. um eine Patientenaufnahme anzufertigen ist möglich. Eine dauerhafte Verwendung des Gerätes während der Durchführung der Prüfung durch den Sachverständigen ist nicht möglich.
Wie lange dauert eine Strahlenschutzprüfung?
Der Prüfumfang und damit auch die Prüfdauer hängt von der Art des zu überprüfenden Röntgengerätes ab.