Gebäude für Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial
Bauwerke umhüllen eine Anlage und schützen sie vor natürlichen äußeren Einflüssen wie dem Wetter, aber auch vor Hochwasser und Erdbeben.
Bei kerntechnischen Anlagen sind die Bauwerke somit ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts. Sie müssen ebenfalls Schutz vor Flugzeugabstürzen und äußeren Angriffen bieten. Zugleich halten sie im Störfall radioaktive Stoffe zurück und schirmen die Umgebung gegen radioaktive Strahlung ab.
Im Vergleich zu konventionellen Bauwerken sind daher in der Kerntechnik besondere sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten.
Wir prüfen, ob diese von den Bauwerken erfüllt sind.
Bautechnik und Stahlbau
Wir begutachten und prüfen die Konstruktion und Auslegung kerntechnischer Bauanlagen im Hinblick auf die Erfüllung der über die konventionellen Anforderungen des Baurechts hinaus an sie gestellten sicherheitstechnischen Anforderungen des Atomrechts. Dabei arbeiten wir eng zusammen mit Sachverständigen für Baustatik, Baugrund und Seismologie.
Wir prüfen die Einwirkungen auf die Bauwerke aus dem Betrieb, aus außergewöhnlichen Einwirkungen von innen (z. B. Temperatur- und Druckbelastung, Strahlkräfte aus gebrochenen Rohrleitungen, Lastabsturz, innere Überflutung) und außen (Hochwasser, Erdbeben, Flugzeugabsturz, Explosionsdruckwelle).
Wir unterstützen den Abstimmungsprozess zwischen den Betreibern, den atom- und baurechtlichen Behörden sowie ihren Sachverständigen und Prüfingenieure an den Schnittstellen zwischen der Bautechnik und der Anlagentechnik.
Wir begutachten und prüfen das Rückbaukonzept kerntechnischer Bauwerke und begleiten die Rückbaumaßnahmen.
Wir führen baubegleitende Kontrollen u. a. der äußeren Bauwerksabdichtung, der Beschichtungen, der Erdungs- und Blitzschutzanlagen sowie der Gebäudeentwässerung durch.
Wir prüfen die statischen und dynamischen Tragfähigkeitsnachweise von Halterungs- und Stützkonstruktionen von Anlagenteilen und überprüfen die zugehörigen Bauanschlusslasten. Bei Krananlagen prüfen wir außerdem die entsprechenden Betriebsfestigkeitsnachweise im Hinblick auf die Materialermüdung.
Brandschutz
Anlageninterne Brände gehören zu den Ereignissen, gegen die in kerntechnischen Anlagen anlagentechnische Schadensvorsorge getroffen werden muss.
An den Brandschutz kerntechnischer Anlagen werden daher entsprechend dem kerntechnischen Regelwerk besonders hohe sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, um die kerntechnischen Schutzziele sowohl während des bestimmungsgemäßen Betriebs als auch bei Störfällen zu gewährleisten.
Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen werden aus der Bedeutung für die Erfüllung der kerntechnischen Schutzziele abgeleitet. Insbesondere ergeben sich erhöhte Verfügbarkeitsanforderungen an Anlagen, die für die Nukleare Sicherheit von Bedeutung sind und die bei redundanten Systemen nicht gemeinsam durch einen Brand ausfallen dürfen.
Bei der Planung einer kerntechnischen Anlage ist daher ein komplexes Brandschutzkonzept zu erstellen, das sowohl die spezifischen Gesichtspunkte der kerntechnischen Anlage als auch alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Die Einhaltung der Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes ist über den gesamten Lebenszyklus einer kerntechnischen Anlage nachzuweisen.
Die Brandschutzexperten des TÜV NORD sind mit allen Fragen zum Brandschutz in konventionellen und kerntechnischen Anlagen vertraut, kennen die spezifischen Gesichtspunkte kerntechnischer Anlagen, und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.
Unter Beachtung des konventionellen sowie des kerntechnischen Regelwerks umfasst unser Leistungsspektrum im Brandschutz insbesondere folgende Schwerpunkte:
Begutachtung von Brandschutzkonzepten sowie Bewertung von Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzdokumenten unter Berücksichtigung der verfahrenstechnischen / betrieblichen Randbedingungen u. a. durch Einsatz wissenschaftlich abgesicherter Rechenverfahren für die Nachweisführung bzw. Überprüfung.
Die Prüfung von brandschutzrelevanten Unterlagen während der Planungsphase erhöht die Sicherheit der richtigen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, vermindert den Umfang an Nachrüstungen oder Änderungen und verringert die Mängelwahrscheinlichkeit bei den späteren Abnahme- und Funktionsprüfungen. Durch die baubegleitende Überwachung können im Einklang mit dem Brandschutzkonzept und den vorgeprüften Unterlagen Ausführungsfehler frühzeitig erkannt und korrigiert und die Qualität von bau- und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gesichert werden.
Bei Abnahmeprüfungen wird die regelkonforme Ausführung und die Funktionstüchtigkeit von bau- und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen und bei Wiederholungsprüfungen die Funktionstüchtigkeit der bau- und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen kontrolliert. Beide Prüfungen dienen dem Nachweis, dass die Brandschutzmaßnahmen im Anforderungsfall wirksam funktionieren und betriebssicher sind. Durch regelmäßige Brandschutzbegehungen werden die Einhaltung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen und der genehmigten Nutzungen von Räumen und Gebäuden, die Funktion von Brand- und Rauchschutztüren sowie brandschutztechnisch relevante Veränderungen am Gebäude überprüft.