Standortgütenachweis zur Inbetriebnahme gemäß EEG 2017
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien 2017 ist der Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme auf Basis eines nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Ertragsgutachtens zu führen. TÜV NORD ist sowohl für die Erstellung von Ertragsgutachten als auch der Erstellung von Standortgütenachweisen akkreditiert.
Die Ermittlung der Standortgüte vor Inbetriebnahme erfolgt gemäß der technischen Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 6 und wird entsprechend der Anforderungen aus dem EEG 2017, §36h, Anlage 2 unter Berücksichtigung von Abschattungseffekten, der technischen Verfügbarkeit sowie genehmigungsrechtlicher Auflagen ermittelt. Sämtliche hierfür relevante Untersuchungen und Stellungnahmen (wie z.B. Schall- und Schattengutachten, Gutachten zur Standorteignung) bieten wir Ihnen gern aus einer Hand an. So basieren alle Berechnungen auf den identischen Eingangsdaten und Sie erhalten ein in sich konsistentes Gesamtpaket.