Betrachtung der effektiven Turbulenzintensität und Nachweis der Standorteignung (Turbulenzgutachten) – Gutachten nach DIBt und IEC
Bei der Beurteilung der Standorteignung von Windenergieanlagen sind die geforderten Windbedingungen am Standort gemäß der DIBt-Richtlinie (Deutsche Institut für Bautechnik: „Richtlinie für Windenergieanlagen - Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“) zu ermitteln. Für Windenergieanlagen mit einer Typen- bzw. Einzelprüfung nach DIBt 2012 müssen neben der Ermittlung der Turbulenzbelastung, die auf einzelne Anlagen im Windpark einwirkt und durch Nachlaufeffekte benachbarter Anlagen verstärkt wird, weitere Windbedingungen mit den zu Grunde liegenden Auslegungswerten der Typen- bzw. Einzelprüfung verglichen werden.
TÜV NORD unterstützt Sie in der frühen Planungsphase durch eine sehr zeitnahe Berechnung und Darstellung von Vorabergebnissen. Für den Nachweis der Standorteignung erhalten Sie eine für das Genehmigungsverfahren geeignete gutachtliche Stellungnahme nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.