Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und Optimierung von Biogasanlagen
Viele Zwischen- und Endprodukte sind explosiv, leicht entflammbar oder giftig. Um auf Nummer sicher zu gehen und die gesetzlichen sowie behördlichen Auflagen zu erfüllen, bietet TÜV NORD wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen.
So erlangen Betreiber von Anlagen zur Biogaserzeugung Rechtssicherheit, reduzieren Risiken, erhöhen die Verfügbarkeit und garantieren eine umweltverträgliche Nutzung.
Die Experten von TÜV NORD kennen die einschlägigen Verordnungen, Normen und technischen Regeln sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörden. So können wir Ihnen schnell und effizient die sicherheitstechnischen Fragestellungen rund um das Thema Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung und Optimierung zur Seite stehen.
Wichtige Verordnungen sind:
- § 16 BetrSichV
- AwSV-Prüfungen
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung
Eine Biogasanlage gilt als überwachungsbedürftig nach BetrSichV. Hierzu können Biogasanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Druckgeräte zählen.
Die Betriebssicherheitsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung an einer überwachungsbedürftigen Anlage. Somit sorgt der Betreiber für seine Mitarbeiter sowie Dritte für Sicherheit und vermeidet mögliche Risiken. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen wiederkehrend auf Einhaltung der Sicherheitsstandards geprüft werden. Spätestens alle drei Jahre muss die wiederkehrende Prüfung an Anlagen in explosionsgefährdeten (§ 16 BetrSichV) erfolgen.
TÜV NORD bietet erfahrene Experten, um dem Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen.
Wir prüfen
- ob das Exschutzdokument und seine Rahmenbedingungen
- ob die Installation gemäß Explosionsschutzdokument erfolgt ist
- ob die Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind
- die sachgerechte Montage, die Aufstellungsbedingungen und die sichere Funktion
Wiederkehrende AwSV-Prüfung
Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen Biogasanlagen so beschaffen und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Dafür sind unter anderem Leckageerkennungen an Behältern und Rohrleitungen erforderlich. Bei Biogasanlagen können Heizöl, Diesel, Schmieröl/Altöl, Jauche Gülle Silagesickersaft (JGS) und zum Teil Substrate als wassergefährdende Stoffe genannt werden. TÜV NORD ist ein Garant für höchste Sicherheitsstandards und prüft nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unter anderem Gelände, Substratbehälter, Rohrleitungen, Schmieröl-, Altöl- sowie Silagelager.
Abhängig von folgenden Umständen ergeben sich sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen und Betreiberpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Fristen der wiederkehrenden Prüfpflicht:
- Bundesland
- Einstufung des Wasserschutzgebiet
- Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheid
- Auswahl, Art, Gestaltung und Fassungsvermögen der Komponenten
- Technisches Regelwerk
- Zugelassene Einrichtungen (Behälter, Rohrleitungen, Baustoffe, Betriebsmittel,…)
TÜV NORD begleitet Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluss auf die Beschaffenheit, Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen haben.