Biogasanlagen − Von der Planung bis zum Betrieb
Wenn aus Biomasse Energie gewonnen wird, kann dies buchstäblich brandgefährlich sein: Viele Zwischen- und Endprodukte sind explosiv, leicht entflammbar oder giftig.
Um auf Nummer sicher zu gehen und die gesetzlichen sowie behördlichen Auflagen zu erfüllen, bietet TÜV NORD sicherheitstechnische Prüfungen vor der Inbetriebnahme.
So erlangen Betreiber von Anlagen zur Biogaserzeugung Rechtssicherheit, reduzieren Risiken, erhöhen die Verfügbarkeit und garantieren eine umweltverträgliche Nutzung.
Die Experten von TÜV NORD kennen die einschlägigen Verordnungen, Normen und technischen Regeln sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörden. So können wir Ihnen schnell und effizient bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen rund um die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Anlagen zur Seite stehen.
Im Zuge von Prüfungen vor Inbetriebnahme übernehmen wir für Sie die Beurteilung der Anlagen-und Arbeitssicherheit zu allen für eine Biomasse-Anlage relevanten Aspekten:
- Gastechnik
- Funktionale Sicherheit
- Elektrotechnik
- Explosionsschutz
- Brandschutz
- Gewässerschutz Emissionsschutz einschließlich Geruchsbelästigung
- Lärmschutz
Die vollständige Prüfung wird übersichtlich in Form eines Berichts dokumentiert
Der Prüfinhalt und die Dokumentation der Prüfung mit dem Bericht sind mit den jeweiligen Behörden abgestimmt und dort anerkannt. So kann Ihnen unser Bericht auch als Nachweis der Sicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen oder Investoren dienen.
Die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Dazu gehören z.B.
- Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 15 BetrSichV
- Prüfung vor der Inbetriebnahme gemäß VAwS
- Prüfung nach § 29a BImSchG
Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 15 Betriebssicherheitsverordnung
Eine Biogasanlage gilt als überwachungsbedürftig nach BetrSichV. Hierzu können Biogasanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Druckgeräte zählen.
Die Betriebssicherheitsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung der notwendigen Prüfungen an einer überwachungsbedürftigen Anlage. Somit sorgt der Betreiber für seine Mitarbeiter sowie Dritte für Sicherheit und vermeidet mögliche Risiken. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer prüfpflichtigen Veränderung nach § 15 BetrSichV auf Einhaltung der Sicherheitsstandards geprüft werden. Spätestens alle drei Jahre muss anschließend die wiederkehrende Prüfung an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (§ 16 BetrSichV) erfolgen.
TÜV NORD unterstützt Betreiber bei der Erfüllung der Betreiberpflichten
Wir prüfen
- das Exschutzdokument und seine Rahmenbedingungen
- ob die Installation gemäß Explosionsschutzdokument erfolgt ist
- ob die Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind
- die sachgerechte Montage, die Aufstellungsbedingungen und die sichere Funktion
Prüfung vor der Inbetriebnahme gemäß VAwS
Um die umfassende Sicherheit von Anlagen und Umwelt zu garantieren, müssen Biogasanlagen so beschaffen und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Dafür sind unter anderem Leckageerkennungen an Behältern und Rohrleitungen erforderlich. Bei Biogasanlagen können Heizöl, Diesel, Schmieröl/Altöl, Jauche Gülle Silagesickersaft (JGS) und zum Teil Substrate als wassergefährdende Stoffe genannt werden. TÜV NORD ist ein Garant für höchste Sicherheitsstandards und prüft nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) unter anderem Gelände, Substratbehälter, Rohrleitungen, Schmieröl-, Altöl- sowie Silagelager.
TÜV NORD begleitet Betreiber, Planer und Hersteller durch diese verschiedenen Aspekte, die Einfluss auf die Beschaffenheit, Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen haben
Abhängig von folgenden Umständen ergeben sich sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen und Betreiberpflichten:
- Bundesland
- Einstufung des Wasserschutzgebiet
- Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheid
- Auswahl, Art, Gestaltung und Fassungsvermögen der Komponenten
- Technisches Regelwerk
- Zugelassene Einrichtungen (Behälter, Rohrleitungen, Baustoffe, Betriebsmittel,…)
§29 a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
Biogasanlagen sind ab einer bestimmten Größe bezüglich der Lagerkapazität und / oder der Leistung des eingesetzten Motors genehmigungsbedürftig. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (in §29a BlmSchG) kann ein Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage von der Behörde aufgefordert werden, bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen an Anlagen sowie die Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen von bekannt gegebenen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Wir übernehmen die umfassende Prüfung ( § 29a BlmSchG ) für die folgenden Bereiche:
- Sicherheitskonzept
- Konstruktion / Aufstellung
- Sicherheitsgerichtete Prozessleittechnik
- Explosionsschutzkonzept
- Nachweise / Prüfprotokolle
- Organisation / Personal
- Anforderungen des Genehmigungsbescheides
Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Betreuung: Von der ersten Beratung der Anlageplanung, Prüfungen vor der Inbetriebnahme der Anlagen bis hin zu wiederkehrenden Prüfungen.