Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Potenziale für Energieeinsparungen erkennen und Kosten senken

Energieeffizienz DIN EN 16247-1

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale sowie einen Maßnahmenplan, mit dem Sie langfristig die Energieeffizienz erhöhen und Kosten sparen.

Dazu kommt ein weiterer Vorteil: Alle im Rahmen des Energieaudits durchgeführten Schritte sind kompatibel zur DIN ISO 50001. Somit stellt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 eine wertvolle Grundlage für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems dar. (Die Kompatibilität der beiden Schritte ist jedoch nur bei Durchführung durch den TÜV NORD gewährleistet.)

 

Unsere Leistungen

 

  • Standortbegehung
  • Systematische Analyse von Energieverbrauch und Energieverbrauchern in Ihrem Unternehmen
  • Erstellung eines detaillierten Maßnahmenkatalogs für mehr Energieeffizienz und Kosteneinsparungen.

 

Ihre Vorteile des Energieaudit nach DIN EN 16247-1

  • Für größere Unternehmen: Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Detaillierter Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale
  • Möglichkeit, die eigene Energieeffizienz zu erhöhen und Kosten zu sparen
  • Gute Grundlage für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001

Für welche Unternehmen ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtend?

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 Kilowattstunden im Jahr schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Durchführung eines Energieaudits vor. Diese Auditpflicht kann auch durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a verpflichtend).

Wichtig: Betroffene Unternehmen müssen ein Energieaudit innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des letzten Energieaudits oder nach dem letzten Gültigkeitstag eines entsprechenden Managementsystems durchführen. Nach Verlust des KMU-Status gilt eine Frist von 20 Monaten.

 

Wie können Sie den größten Nutzen aus dem Audit ziehen?

Entscheidend für die Qualität eines Energieaudits ist eine weitgehende Transparenz der energierelevanten Abläufe im Unternehmen. Um Zeitdruck zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Vorlauf von etwa einem Jahr einzuplanen. So erhalten Sie nicht nur einen Auditbericht, mit dem Sie gesetzliche Auflagen erfüllen, sondern können den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Audit ziehen.

 

Wann erhalten Sie eine Förderung für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 Kilowattstunden im Jahr können für ein freiwilliges Energieaudit die “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” beantragen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ein Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto übersteigen, sowie maximal 600 Euro bei geringeren Energiekosten. Bitte beachten Sie die De-Minimis-Anforderungen.

Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.

 

Beispielrechnung

Ihre Energiekosten betragen mehr als 10.000 Euro pro Jahr und unsere Expert:innen kalkulieren einen Aufwand von 6.000 Euro für die Durchführung eine Energieaudits nach DIN EN 16247-1. In diesem Fall beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 3.000 Euro.

 

Welche gesetzlichen Änderungen sind geplant?

Die Bundesregierung plant zum Herbst 2024 eine Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes. Damit soll die Energieauditpflicht von der Unternehmensgröße entkoppelt werden.

Ein Energieaudit ist dann für alle Unternehmen verpflichtend, die innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden aufweisen. In diesem Zusammenhang ist auch mit Änderungen bei der Förderung freiwilliger Energieaudits zu rechnen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
TÜV NORD Energieeffizienz