Lüftungs- und Klimaanlagen sicher betreiben nach §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Diese Betreiberpflicht regelt der §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Durchführung der notwendigen energetischen Inspektion ist von fachkundigen Personen auszuführen.
Verpflichtender Zeitpunkt der Inspektion:
- erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme
- Anlagen die vor dem 1.Oktober 2018 bereits älter als zehn Jahre waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden spätestens bis 31.Dezember 2022
Gemäß GEG §74 Abs. (3) können Anlagen von der Inspektionspflicht ausgenommen werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- ein System für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung ist vorhanden
- es besteht eine kontinuierliche und protokollierte Überwachung des Energieverbrauchs des Gebäudes mit der Möglichkeit den Verbrauch zu analysieren und falls erforderlich anzupassen
- Das System bietet die Möglichkeit ein Benchmark für die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen und es ist eine automatische Störmeldung bei Effizienzverlusten der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme vorhanden
- Kommunikation zwischen den vorhandenen, miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen gebäudetechnischen Anwendungen
Betreiberpflicht gemäß §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Energetische Inspektion
Sinn und Zweck der Inspektion von Klimaanlagen ist zu überprüfen, ob die jeweilige Klimatisierung im Gebäude auch energieeffizient abläuft. Dabei geht es auch um die Feststellung ob es zwischenzeitlich Nutzungsänderungen der von der Klimaanlage versorgten Räume gegeben. Änderungen könnten sich auf den aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes auswirken. Unsere Energieeffizienzexperten prüfen die Komponenten einer Anlage, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen und inwieweit die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Für einen energieeffizienten Betrieb der Klimaanlage hat die Funktion der Regelung einen entscheidenden Beitrag. Somit werden diese Regelungsparameter - Sollwerte Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeit – in Zuge der Inspektion erfasst und bewertet.
Für Betreiber eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 ist die Durchführung der Energetischen Inspektion ein Baustein zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
Inspektionsbericht gemäß §78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Energetische Inspektion
Ergebnisse der Inspektion werden von unseren Energieeffizienzexperten in einem Inspektionsbericht schriftlich zusammengefasst. Darin enthalten sind weiterführende fachliche Hinweise für Maßnahmen die zu einer Verbesserung der energetischen Qualität der Lüftungs- und Klimaanlage beitragen können.