Ladungssicherung: Verantwortung – Wer ist für welche Aufgaben zuständig?
Einmal nicht aufgepasst, reicht manchmal. Das Statistische Bundesamt führt für das Jahr 2020 537 Unfälle mit Personenschaden und 1.004 Unfälle mit Sachschaden auf eine unzureichend gesicherte Ladung zurück. Im schlimmsten Fall werden herumfliegende Ladungsteile zu lebensgefährlichen Geschossen, und das nur, weil sie nicht ausreichend befestigt waren.
Vorbeugen lässt sich durch Sorgfalt und Wissen über die korrekte Ladungssicherung. Dabei ist es wichtig, Antworten auf Fragen wie die folgenden zu kennen: Wer trägt in der Ladungssicherung die Verantwortung? Wer haftet im Ernstfall? Was ist bei der Delegation von Aufgaben zu beachten? Und welche Vorschriften gibt es für Prüfungen von Hilfsmitteln?
Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung – Vorschriften
Eine wichtige rechtliche Grundlage für die Ladungssicherung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Hier heißt es in § 22 Absatz 1 :
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Außerdem sind in der StVO Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers geregelt. Weitere Passagen für die Ladungssicherung finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Die zentrale Orientierungshilfe für Personen, die in irgendeiner Form mit Ladungssicherung zu tun haben, ist die VDI 2700. Dahinter steht kein Gesetz, sondern anerkannte Regeln der Technik. Allerdings haben Gerichte bestätigt, dass es sich bei ihnen um die in der StVZO geforderten anerkannten Regeln der Technik handelt.
Themen der VDI 2700 sind neben dem Gebrauch von Hilfsmitteln, der korrekten Sicherung spezieller Gegenstände oder dem Qualitätsmanagement auch Ausbildungsinhalte für die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen.
Verantwortliche Personen – wer trägt die Verantwortung für die Ladungssicherung?
Verantwortlich für eine korrekte Ladungssicherung sind vor allem Fahrer:innen und Verlader:innen. Dafür, dass die Ladung verkehrssicher verstaut wird, sind in erster Linie Verlader:innen zuständig, die Fahrer:innen müssen aber nachprüfen. Bei Unfällen haften oft beide.
Außerdem kommt den Unternehmen, aus denen Verlader:innen und Fahrer:innen stammen, eine besondere Rolle zu. Sie müssen sicherstellen, dass das beauftragte Personal für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert ist. Zusätzlich müssen sie das für eine korrekte Ladungssicherung notwendige Material bereitstellen.
Übrigens: Für Verlader:innen beziehungsweise Verlademeister:innen mag es verlockend sein, die sichere Verladung komplett an die Fahrer:innen zu delegieren und ihnen in der Ladungssicherung ihre Verantwortung zu übertragen. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auf eine Kontrolle dürfen Verlader:innen beispielsweise nicht verzichten.
Was bedeutet „beauftragt“ in der Ladungssicherung?
Beauftragte Personen werden von Unternehmen damit beauftragt, Tätigkeiten eigenständig auszuführen. Das gilt auch für Ladungssicherungsbeauftragte bzw., wie es in der StVO heißt, „Beauftragte Person[en] des Verladers“. Die Beauftragung erfolgt schriftlich.
Am besten wird sie durch eine Schulung ergänzt. Pflicht ist diese zwar nicht, aber wenn etwas passiert, müssen Unternehmen bzw. verantwortliche Personen nachweisen, dass die mit der Ladungssicherung beauftragten Personen die notwendige Qualifikation besaßen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Zur Prüfung befähigte Personen – wer darf Arbeitsmittel prüfen?
Nicht nur Menschen, auch die verwendeten Arbeitsmittel wie Spann- und Zurrgurte entscheiden darüber, wie sicher eine Ladungssicherung ist. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel vorgeschrieben. Dabei unterscheidet man zwischen einer Inbetriebnahmeprüfung und folgenden Prüfungen.
Durchgeführt werden beide von zur Prüfung befähigten Personen. Die Anforderungen an diese Personen sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 enthalten. Der Haken daran: Hier ist zwar festgehalten, dass die Person ausreichend befähigt sein muss und eine angemessene Weiterbildung erfährt. Konkretisiert wird aber Letzteres nicht. Gleichzeitig müssen zur Prüfung befähigte Personen ein breites Wissen über rechtliche Grundlagen und Richtlinien, die praktische Durchführung der Prüfung und andere Themen besitzen. Darum ist eine Schulung für sie Pflicht – am besten mit Erwerb eines (anerkannten) Nachweises. So sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.
Wissen sorgt für Rechtssicherheit
Letztendlich trägt das Wissen um Verantwortlichkeiten und Aufgaben bei der Ladungssicherung nicht nur zu reibungslosen Arbeitsabläufen bei. Unternehmen können so auch leichter dafür sorgen, dass Personen das Know-how besitzen, das sie für ihre Arbeit benötigen, und dies nachweisen können. Dies wiederum schützt vor Haftungsansprüchen und trägt dazu bei, dass es gar nicht erst zu Schäden und Unfällen kommt.
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