Klimaschutzgesetz 2024: Inhalt, Ziele und Bedeutung für Unternehmen
Am 17. Juli 2024 trat nach hitzigen Diskussionen die neue Version des Bundes-Klimaschutzgesetzes, kurz Klimaschutzgesetz, in Kraft. Mit ihr entfällt ein zentraler Mechanismus des bisherigen Gesetzes.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber,
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was sich hinter dem Begriff Bundes-Klimaschutzgesetz verbirgt,
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was die jüngsten Änderungen bedeuten und
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wie sich das Gesetz auf Unternehmen auswirkt
Der Ursprung des Klimaschutzgesetzes in Deutschland
Ausgangspunkt für das Bundes-Klimaschutzgesetz ist das Übereinkommen von Paris beziehungsweise das Pariser Klimaabkommen, das am 4. November 1916 in Kraft trat. Es sieht vor, die Erderwärmung auf jeden Fall auf ein Maß deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf unter 1,5 Grad Celsius zu beschränken.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll dafür sorgen, dass Deutschland seinen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leistet. Zu diesem Zweck definiert es nationale Klimaschutzziele. Außerdem wurde mit seiner Verabschiedung ein Expertenrat für Klimafragen eingerichtet. Konkrete Maßnahmen für Emissionseinsparungen sind nicht Inhalt des Klimaschutzgesetzes. Darauf kommen wir noch zurück.
Novellen des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Überblick
Die Geschichte des Klimaschutzgesetzes in Deutschland lässt sich in drei Entwicklungsstufen gliedern:
1. Dezember 2019: Inkrafttreten der ersten Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Die ursprüngliche Fassung des Klimaschutzgesetzes sah vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent zu senken. Außerdem legte es für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges eine Jahresemissionsgrenze fest. Für den Fall, dass ein Sektor diese Grenze überschritt, verpflichtete das Klimaschutzgesetz das zuständige Ministerium dazu, Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
2. August 2021: Inkrafttreten der ersten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Den Anstoß für die erste Novelle des Klimaschutzgesetzes gab ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Er erklärte es als mit den Grundrechten unvereinbar, dass das Gesetz nur Minderungsziele bis zum Jahr 2030 definierte, und forderte eine Korrektur, um nachfolgende Generationen nicht übermäßig zu belasten.
Die Bundesregierung kam dieser Forderung nach. Zusätzlich verschärfte sie die Emissionsziele besonders für die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie.
Die Novelle definierte folgende allgemeine CO2- Minderungsziele:
- Bis 2030: 65 % weniger CO2 (bisher 55 %)
- Bis 2040: 88 % weniger CO2
- 2045: Klimaneutralität (bisher 2050)
3. Juli 2024: Inkrafttreten der zweiten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Eine zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes war Bestandteil des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition. Um ihre Inhalte gab es allerdings lange Diskussionen.
Letztendlich einigten sich die Koalitionspartner darauf, dass die Klimaziele die selben bleiben. Allerdings entfällt die Betrachtung nach Sektoren. Stattdessen soll der Treibhausgasausstoß in Zukunft sektorenübergreifend und über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrachtet werden. Zeichnet sich in zwei Jahren hintereinander ab, dass das für 2030 anvisierte Klimaziel in Gefahr ist, müssen die Regierungsmitglieder gemeinsam entscheiden, wo und wie Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem muss jede Bundesregierung bei Amtsantritt ein Programm mit Maßnahmen vorlegen, mit denen das Klimaziel 2040 erreicht werden soll.
Umweltschutzverbände kritisieren vor allem die Abschaffung der Sektorziele. Diese, so der Vorwurf, verringerten den Handlungsdruck in den Sektoren.
Welche Auswirkungen hat das Klimaschutzgesetz auf Unternehmen?
Das neue Klimaschutzgesetz hat keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen. Es definiert zwar Emissionsgrenzen, aber keine Maßnahmen, um diese zu erreichen.
Allerdings gibt es als weiteren Bestandteil der Klimaschutzpolitik ein Klimaschutzprogramm. Außerdem wurden in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gesetze beschlossen, die dazu beitragen sollen, dass Unternehmen Emissionen senken.
Dazu gehören die folgenden:
- Gebäudeenergiegesetz: Das neue Gebäudeenergiegesetz, GEG, schreibt unter anderem vor, dass neu eingebaute Heizungen unter bestimmten Voraussetzungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Außerdem macht es eine Gebäudeautomation zur Pflicht in vielen Gewerbebauten und stärkt die Rolle der kommunalen Wärmeplanung.
- Energieeffizienzgesetz: Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet energieintensive Unternehmen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
- EEG-Novelle 2023: Die EEG-Novelle 2023 fördert vor allem den Ausbau von Photovoltaik.
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