CBAM-Berichterstattung 2024: Neue Pflichten zur CO₂-Erfassung für Unternehmen

CBAM-Berichterstattung 2024: Neue Pflichten zur CO₂-Erfassung für Unternehmen

Beitrag vom 13.02.2025

Zur Themenwelt Energieeffizienz

Carbon Border Adjustment Mechanism regelt Anforderungen zur CO₂-Erfassung

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), oder auch CO₂-Grenzausgleichssystem genannt, ist ein zentrales Klimaschutzinstrument der Europäischen Union, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Mit dem CBAM werden Importe aus ausgewählten CO₂-intensiven Industrien den gleichen Umweltstandards unterworfen, wie sie für in der EU produzierte Güter gelten. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen verlagern - ein Effekt, der als Carbon Leakage bekannt ist. Das CBAM wird schrittweise eingeführt und ergänzt das bestehende EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), um eine einheitliche CO₂-Bepreisung im internationalen Handel sicherzustellen.

Was steckt hinter dem CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Element des Green Deal der EU mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Der EU-CBAM soll sicherstellen, dass Unternehmen in der EU nicht durch Importe aus Drittstaaten ohne vergleichbare CO₂-Bepreisung benachteiligt werden. Darüber hinaus schafft der Mechanismus Anreize für Staaten außerhalb der EU, eigene Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, um internationalen Handel und Klimaschutz besser in Einklang zu bringen.

Wie funktioniert der CBAM?

Zukünftig müssen Unternehmen, die CO₂-intensive Produkte in die EU importieren, so genannte CBAM-Zertifikate erwerben. Diese Zertifikate basieren auf den CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung der importierten Produkte entstehen. Die volle Zertifikatspflicht tritt ab 2026 in Kraft, allerdings gilt bereits seit Oktober 2023 eine Übergangsphase. In dieser Zeit müssen Importeure vierteljährlich über die eingebetteten CO₂-Emissionen ihrer Produkte berichten - eine Maßnahme, die Transparenz und Verantwortlichkeit im CO₂-Handel schafft, ohne dabei sofort Zertifikate erwerben zu müssen.

Welche neuen Berichtspflichten gelten seit dem 3. Quartal 2024?

Seit dem 3. Quartal 2024 müssen Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, die tatsächlichen Emissionsdaten der importierten Produkte übermitteln. Bisher war es möglich, bei fehlenden Echtdaten Standardwerte zu verwenden, jedoch ist dies seit dem 1. August 2024 nur mehr als Ausnahme für sogenannte komplexe Güter mit einem Anteil von maximal 20% erlaubt. Die neuen Anforderungen verlangen von den Importeuren, genaue Daten über die CO₂-Emissionen entlang der gesamten Lieferkette zu erheben. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten und ggf. Vorlieferanten in Drittländern, um genaue Emissionswerte zu erhalten.

Sind keine realen Daten verfügbar, müssen die Unternehmen in ihren Berichten dokumentieren, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Daten zu beschaffen. Diese Dokumentation muss im CBAM-Übergangsregister hinterlegt werden und soll zeigen, dass der Antragsteller alle Anstrengungen ergriffen hat, um die tatsächlichen Daten zu ermitteln. In Fällen, in denen keine ausreichenden Daten vorliegen, müssen CBAM-Anmelder im CBAM-Übergangsregister (Online-Portal) die Option „Actual data not available“ auswählen und begründen, warum die Daten nicht verfügbar sind.

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Wie können Unternehmen die Anforderungen mit ihren Lieferanten umsetzen?

Die Umstellung auf Echtdaten bringt viele Herausforderungen mit sich - insbesondere in der Zusammenarbeit mit internationalen Lieferanten. Da einige Lieferanten außerhalb der EU nicht in der Lage oder nicht bereit sind, die entsprechenden Emissionsdaten zu erfassen, ist eine klare vertragliche Vereinbarung sinnvoll. Diese stellt sicher, dass Lieferanten die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen und damit die Verpflichtungen des CO₂-Grenzausgleichssystems der EU für Unternehmen erfüllen. So kann die Transparenz entlang der Lieferkette erhöht und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sichergestellt werden. 

Was passiert, wenn Unternehmen die Berichtspflichten nicht erfüllen?

Kommen Unternehmen ihren Berichtspflichten nicht vollständig nach oder machen unvollständige Angaben, drohen Sanktionen. Bevor jedoch Sanktionen verhängt werden, prüfen die national zuständigen Behörden, wie z.B. die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), im Rahmen ihres Ermessensspielraums, ob das Unternehmen alle angemessenen Schritte unternommen hat, um die erforderlichen Emissionsdaten zu beschaffen. Stellt die DEHSt fest, dass ein Bericht unvollständig oder fehlerhaft ist, kann sie ein Korrekturverfahren einleiten

Die Sanktionen bei Verstößen können erheblich sein: Unternehmen müssen möglicherweise bis zu 50 Euro pro Tonne nicht gemeldeter CO₂ -Emissionen zahlen, wenn sie ihre Emissionen nicht korrekt melden. In der Regel haben Unternehmen jedoch zunächst die Möglichkeit, fehlende oder ungenaue Informationen nachträglich einzureichen, bevor eine Strafe verhängt wird. 

Warum lohnt sich eine proaktive Herangehensweise?

Für Unternehmen, die kohlenstoffintensive Güter in die EU importieren, bringt das CO₂-Grenzausgleichssystem tiefgreifende Veränderungen mit sich. Die Berichtspflichten seit dem 3. Quartal 2024 erfordern detaillierte Emissionsdaten entlang der gesamten Lieferkette, was viele Unternehmen vor komplexe organisatorische und logistische Herausforderungen stellt. Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen proaktiv ihre Lieferketten analysieren und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Daten zur Ermittlung und Berichterstattung der CO₂-Emissionen erfassen können. Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus wird langfristig dazu beitragen, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu harmonisieren, fordert jedoch von den betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planung und Weitsicht.  

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Georg KlingbergTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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