Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz – Aufgaben und Qualifikationen
Am Morgen des 27. Juli 2021 erschütterte eine Explosion Leverkusen. Sieben Menschen kamen bei dem Unglück auf dem Gelände des Unternehmens Currenta ums Leben, 31 weitere wurden verletzt. Die Rauchwolke über der Stadt war kilometerweit zu sehen. Schuld an der Katastrophe war eine chemische Reaktion in einem Tank mit Chemieabfällen, die wahrscheinlich auf eine nicht sachgerechte Lagerung zurückzuführen ist.
Für Boris Göppert, Technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Explosionsschutz bei TÜV NORD, zeigt dieses Ereignis die Wucht, die Explosionen entwickeln können. Sie wird seiner Erfahrung nach oft unterschätzt, gerade weil der Ernstfall selten eintritt. „Aufgrund vieler Sicherheitsvorkehrungen passiert wenig, aber wenn, ist es mit hoher Sicherheit mit Toten oder zumindest Schwerverletzten verbunden“.
Um genau das zu verhindern, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vor. Unternehmen können diese von zur Prüfung befähigten Personen für Anlagen mit Explosionsgefährdung durchführen lassen. Das hat Vorteile, stellt aber auch spezielle Anforderungen an alle Beteiligten.
Wann brauchen Unternehmen eine befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen?
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, sogenannte Ex-Anlagen, sind überwachungsbedürftige Anlagen. Das heißt: Sie müssen vor Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Wie oft, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 2 geregelt.
Anlagenbetreiber haben zwei Möglichkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen:
- Sie beauftragen eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit wiederkehrenden Prüfungen im Explosionsschutz.
- Sie setzen zur Prüfung befähigte Personen für Anlagen mit Explosionsgefährdung ein.
Viele Betreiber entscheiden sich aus Kostengründen für die interne Variante. Außerdem, so Boris Göppert, haben sie so mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Prüfinhalts. Allerdings tragen sie auch mehr Verantwortung. Denn sie müssen Prüfinhalte und -umfang für die befähigte Person genau festlegen. Das setzt voraus, dass sie entsprechende Kenntnisse besitzen oder externe Hilfe in Anspruch nehmen.
In jedem Fall verlangen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung ein Explosionsschutzdokument. Als Baustein der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert dieses unter anderem die durch den Betreiber festgelegten Schutzmaßnahmen.
Wichtig: Für den Betrieb erlaubnispflichtiger Anlagen ist eine Prüfung durch eine ZÜS vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Tankstellen und Lageranlagen.
Welche Aufgaben haben zur Prüfung befähigte Personen für Anlagen mit Explosionsgefährdungen?
Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine klar umrissene Aufgabe. Sie übernehmen ausschließlich Prüftätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Dabei gibt es in aller Regel mehrere zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz.
Zusätzlich ist eine weitere zur Prüfung befähigte Person erforderlich, die alle Prüfungen zusammenführt.
Wie wird man befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen?
Von befähigten Personen im Explosionsschutz verlangt die Betriebssicherheitsverordnung
- eine entsprechende Berufsausbildung,
- Berufserfahrung und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Die Anforderungen an die befähigten Personen, die die Prüfungen zusammenführen, fallen noch höher aus. Sie sind in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Abschnitt 3, Absatz 3 Nummer 3.3 beschrieben.
Außerdem müssen befähigte Personen zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen ihre Kenntnisse „durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten“. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich versichern, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Auch das wird laut Boris Göppert gerne unterschätzt.
Ohnehin sei es erst einmal wichtig, betont der Experte, dass Betreiber ein Gefühl dafür bekommen, was Explosionsschutz umfasst und worauf sie in diesem Bereich achten müssen. Schulungen, wie sie der TÜV NORD anbietet, vermitteln ihnen und befähigten Personen wichtige Grundlagen. Unter anderem geben sie eine rechtliche Orientierung und eine Übersicht über maßgebliche technische Regeln, zum Beispiel die TRBS 1201 Teil 1.
Auf diesem Fundament können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu spezifischen Prüfaufgaben weiterbilden. Durch eine Teilnahmebescheinigung wiederum können sie nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Weiterbildung nachkommen.
Weiterbildungen sind eine sinnvolle Pflicht
Wir haben es schon anklingen lassen: Befähigte Personen zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen müssen sich regelmäßig fortbilden. Das hält Boris Göppert auch für sinnvoll.
Denn zum einen werden technische Regeln immer wieder geändert beziehungsweise angepasst. Zum anderen eröffnen Weiterbildungen Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. Auch dieser trägt dazu bei, Explosionsgefahren so klein wie möglich zu halten und Ereignisse wie in Leverkusen zu verhindern.
Ihr Ansprechpartner
Produktmanager Technische Sicherheit
II. Hagen 7, 45127 Essen
Tel.: +49 201 31955-32
Fax: +49 201 31955-70
aoeztuerk@tuev-nord.de