Brandschutz im Unternehmen

Brandschutz im Unternehmen

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Brandschutz – das sollten Sie wissen

Ob bei privaten Veranstaltungen, unterwegs oder am Arbeitsplatz im Betrieb – Die Gefahr von Bränden und Explosionen ist allgegenwärtig. Es werden durch Brände und Explosionen nicht nur Menschenleben gefährdet, sondern jährlich auch Sachschäden in Millionenhöhe verursacht.

 

Laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der betriebliche Arbeitsschutz Chefsache. Machen Sie sich daher bewusst, dass Brandschutz auch Brandverhütung bedeutet. Nur wer seine Pflichten kennt und erfüllt, kann dieser Verantwortung gerecht werden.

Brandschutz Grundlagen

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Um Schäden an Menschen und Sachgegenständen in Krisensituationen, aber auch im beruflichen Alltag, so gering wie möglich zu halten, sind Maßnahmen für die Prävention (den vorbeugenden Brandschutz), aber auch das Erstellen von Brandschutzkonzepten und Gefährdungsbeurteilungen unerlässlich. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbeugend, aber auch in Gefahrensituationen, schützen können.

Brandschutz in der Praxis

5 Tipps für den betrieblichen Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz ist ein komplexes Thema. Profitieren Sie vom Fachwissen und der Praxiserfahrung unseres Experten Olaf Jastrob und lesen Sie jetzt seine besten Tipps für den betrieblichen Brandschutz!

1. Brandschutz ist keine losgelöste Disziplin

Der Brandschutz ist keine losgelöste Disziplin, sondern fußt auf mehreren Rechtsgebieten und Regelungen, wie dem Baurecht, dem Arbeitsschutzrecht, privatwirtschaftlichen Regelungen und dem Stand der Technik. Sichere und rechtskonforme Lösungen können nur erreicht werden, wenn man sich ganzheitlich mit dem Thema befasst. Im Zweifel ist die Expertise von Fachkräften erforderlich.

2. Es bedarf vorbeugender und abwehrender Maßnahmen

Ein wirksamer Brandschutz bedarf vorbeugender (präventiver) und abwehrender Maßnahmen. Letzteres ist nicht ausschließlich die Aufgabe der öffentlichen Feuerwehr, da diese auf nutzbare Zufahrten, Flächen und Angriffswege (Rettungswege) sowie eine stabile Löschwasserversorgung angewiesen ist. Der Betreiber oder die Betreiberin muss diese bauordnungsrechtlich vorgegebenen Einrichtungen instand- und nutzbar halten.

3. Gefährdungsbeurteilungen sind kein Selbstzweck

Gefährdungsbeurteilungen sind kein Selbstzweck, sondern eine systematische Herangehensweise zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus. Sie ersetzen keine behördliche Genehmigung oder Auflage.

4. Feuerlöscher unterscheiden sich

Brennbare Stoffe können in Brandklassen gruppiert werden. Die Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln auf dem Markt können nicht jede Brandklasse gleicherweise ablöschen. Vor der Anschaffung sollte geprüft werden, welche Feuerlöscher im Einzelfall geeignet sind. Pulverlöscher sind günstig, das Löschmittel Pulver hinterlässt jedoch häufig vergleichsweise hohe Sachschäden im Raum.

5. Keine BrandschutzVERordnung

Entgegen dem begrifflichen Mythos: Es gibt in Deutschland keine BrandschutzVERordnung. 

FAQ zur Brandschutzordnung

Was ist eine Brandschutzverordnung und was ist eine Brandschutzordnung?

Gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz finden sich in Deutschland zum einen im Baurecht. Die entsprechende Gesetzgebung liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Diese erlassen landesspezifische Landesbauordnungen (Gesetze) und dazu diverse weitere Rechtsnormen in Form von Verordnungen, Richtlinien, technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (staatliches Arbeitsschutzrecht wie Gesetze, Verordnungen und technische Regeln), des autonomen Rechts der Unfallversicherer (u.a. Unfallverhütungsvorschriften) und privatwirtschaftlichen Vorgaben, wie zum Beispiel durch Schriften der Sachversicherer.

Die „BrandschutzVERordnung“ ist in Deutschland ein begrifflicher Mythos. Wie oben dargestellt ist, gibt es nicht eine umfassende Rechtsnorm zum Brandschutz, sondern zahlreiche gesetzliche, untergesetzliche und privatrechtliche Schriften zum Thema.

Hingegen gibt es den Begriff der „Brandschutzordnung“. Die Definition der Brandschutzordnung lautet wie folgt: „Auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall“ (DIN 14096: Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen).

Die Brandschutzordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln, die im Falle eines Brandes innerhalb eines Gebäudes, von den sich dort befindenden Personen, zu beachten sind. Die Brandschutzordnung regelt die Aufgaben der Akteure im Brandschutz und stellt damit die Grundlage dar, um im Ernstfall Gesundheit und Leben zu retten. Sie gibt aber auch Informationen darüber, wie Brände zu vermeiden sind und bietet damit gleichzeitig einen Schutz für Sachwerte. Die Brandschutzordnung ist damit eine Zusammenstellung der Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes. Dabei handelt es sich primär um Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes, welcher zusammen mit dem baulichen und dem anlagentechnischen Brandschutz den vorbeugenden Brandschutz eines Objekts darstellt. Daneben gibt es den abwehrenden Brandschutz (primär Aufgabe der örtlichen Feuerwehr), der durch betriebliche Maßnahmen unterstützt werden kann. Die Brandschutzordnung dient im Betrieb als Grundlage für die allgemeine gesetzlich geforderte Unterweisung von Beschäftigten und vertiefende Unterweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.

Für wen gilt die Brandschutzordnung?

In rechtlicher Hinsicht wird eine Brandschutzordnung unmittelbar für die Beschäftigten eines Arbeitgebenden wirksam, nicht jedoch für Besucherinnen und Besucher. Rechtlich gesehen, kann sie mit einer Betriebsanweisung oder der Hausordnung gleichgesetzt werden.

Durch das Hausrecht des Arbeitgebenden beziehungsweise des Betreibenden können Regelungen innerhalb der Brandschutzordnung auch Anwendung auf Externe finden. Beispielsweise kann durch die Brandschutzordnung ein flächendeckendes Rauchverbot erlassen werden, das nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für Besucherinnen und Besucher gilt.

Wo wird eine Brandschutzordnung benötigt?

Für das Aufstellen einer Brandschutzordnung gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung – gesetzlich verpflichtend ist diese in den meisten Fällen nicht. In einigen Bundesländern wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eine Brandschutzordnung von besonders gefährdeten Betrieben gefordert.

Ob eine Verpflichtung zu einer Brandschutzordnung besteht, kann entnommen werden aus:

  • einer Verordnung oder Richtlinie für Sonderbauten
  • der Arbeitsstättenverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften i.V. mit individuellen Gefährdungsbeurteilungen und weiteren Informationsschriften der Unfallversicherer
  • der Auflage in der Baugenehmigung eines Gebäudes
  • Vorgaben des Sachversicherers

Wie ist eine Brandschutzordnung aufgebaut?

Wie in der DIN 14096 festgelegt, ist der Aufbau einer Brandschutzordnung – sofern vorhanden, in drei Teile gegliedert:

Teil A richtet sich an alle sich im Gebäude befindenden Personen und enthält Verhaltensanweisungen im Falle eines Brandes. Diese sollten nicht länger als eine DIN A4-Seite lang sein und alle Regeln schnell und übersichtlich zusammenfassen. Dieser Teil sollte an geeigneten Stellen im Gebäude gut einsehbar ausgelegt werden.

Teil B richtet sich an Beschäftigte eines Unternehmens. Dieser Teil gibt Informationen zu Verhaltensweisen im Falle eines Brandes, aber auch zu Maßnahmen zur Eindämmung von Bränden und der Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen. Dieser Teil sollte schriftlich an alle Beschäftigten ausgehändigt werden.

Teil C richtet sich vor allem an Personen, wie zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, die mit brandschutztechnischen Aufgaben im Unternehmen betraut sind. Dieser Teil dient den Personen als Leitfaden, um die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden zu vermitteln.

 

Wo finde ich die Brandschutzordnung?

Teil A der Brandschutzordnung sollte im Unternehmen aufgehängt bzw. gut sichtbar verteilt werden. Teil B hingegen muss allen Beschäftigten zugänglich sein. Dies gilt auch für den Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.

Wer ist für die Brandschutzordnung zuständig?

Für den Erlass und die Erstellung einer Brandschutzordnung ist die Unternehmerin oder der Unternehmer zuständig. Diese oder dieser kann dafür Unterstützung durch eine bzw. einen Brandschutzbeauftragten bekommen. Diese oder dieser sollte unbedingt auch mit dem Unternehmen vertraut sein, um ebenfalls den organisatorischen Brandschutz richtig zu planen.

Wie oft muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Eine Brandschutzordnung muss ständig aktuell gehalten werden. Ihre Aktualität und Gültigkeit ist aber mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person (z.B. Brandschutzbeauftragte oder -beauftragter) zu prüfen.

Definition Fachkundige Person:

„Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann.“ (DIN 14096: Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen)

 

Wie werden Brandschutzordnungen geprüft?

Die Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzordnung muss durch eine fachkundige Person (z.B. Brandschutzbeauftragte oder -beauftragter) durchgeführt werden. Somit wird der organisatorische Brandschutz immer aktuell gehalten.

Brandschutz – Aufgaben und Rollen in Unternehmen

Brandschutz ist Teamarbeit. Auch wenn die Verantwortung bei der Geschäftsführung liegt, so sind für die Umsetzung mehrere Akteure mit entsprechendem Know-how zuständig. In unseren Fachartikeln erfahren Sie mehr über die Rollen und Aufgaben im Brandschutz, um den betrieblichen Brandschutz sicherzustellen.