Auf deutschen Straßen werden ca. 340 Mio. Tonnen gefährlicher Güter im Jahr transportiert. Dass dieser Transportzweig durch viele Gesetze und Verordnungen geregelt wird, versteht sich von selbst.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Aus- und Weiterbildung der Fahrkräfte, die das gefährliche Gut sicher von A nach B bringen.
Weit mehr als 280.000 Fahrkräfte für Gefahrgut wurden seit Einführung der Tankwagenfahrerschulung 1979 geschult. Seit 1991 sind auch andere Fahrzeugführende zu schulen, wenn sie Gefahrgut ab der kennzeichnungspflichtigen Menge auf öffentlichen Wegen und Plätzen transportieren.
Seit 2007 müssen auch Fahrzeugführende von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen, deren höchstzulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt, im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.
Diese Schulungen dürfen nur anerkannte Schulungsveranstalter durchführen. Die erforderlichen Prüfungen im Basiskurs und dem jeweils benötigten Aufbaukurs legt der Fahrzeugführende vor der zuständigen IHK ab.