Bedienberechtigung LKW-Ladekran
Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekrane zu führen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen. Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten relevante Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil schult Sie umfassend im Arbeiten mit LKW-Ladekränen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten. Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Ausbildungsinhalte
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Standsicherheit
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten mit dem LKW-Ladekran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Zielgruppe
Personen, die die Bedienberechtigung für Ladekrane erhalten möchten
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als LKW-Ladekranführer:in ist ein Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug) erforderlich und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Seh- und Hörtest).
Abschlüsse
- TÜV NORD Teilnahmebescheinigung
- TÜV NORD Sicherheitspass
- Befähigungsausweis
Dauer
2 Tage (Berufstätige und Unternehmen)
5 Tage mit Bildungsgutschein
Preis
642,60 € (inkl. USt)
540,00 € (zzgl. USt)
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