Erwerbstätige in Schleswig-Holstein sichern mit Weiterbildung Ihre berufliche Zukunft und profitieren zugleich mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein von anteiliger Kostenübernahme. So werden Mitarbeitende, Auszubildende, freiberufliche Personen sowie Berufstätige in Kleinstgewerben für die berufliche Zukunft qualifiziert und bleiben dem Arbeitsmarkt erhalten.
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Wie (viel) wird gefördert?
- Als Erwerbstätige:r in Schleswig-Holstein werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr gefördert. Dieser Anteil wird durch das Land Schleswig-Holstein als Teil des europaweiten Qualifizierungsprojekts Europäischer Sozialfonds Plus (ESF +) subventioniert.
- Als Unternehmen oder Selbständige:r tragen Sie dementsprechend 60 % der Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeitenden - je nach Höhe der Fortbildungskosten liegt der eigene Anteil ggf. höher
Für Berufstätige in Anstellung bedeutet das: 100% Förderung für Ihre beruflich relevante Weiterbildung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind erwerbstätig in nicht-selbstständiger Arbeit, einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender, bei denen die berufsrelevanten Weiterbildungsinhalte von den Inhalten der Ausbildung abweichen
- Sie sind erwerbstätig in selbstständiger Arbeit
Voraussetzung für Förderung
Diese Voraussetzungen müssen für die anteilige Förderung durch den Weiterbildungsbonus SH erfüllt sein:
- Seminar zur Weiterbildung mit Relevanz für den Beruf
- Seminar mit mindestens 16 Zeitstunden (inkl. pädagogisch begründeter Pausen)
- Bei nicht-selbständigen Erwerbstätigen: Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein
- Bei selbstständigen Erwerbstätigen: Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne
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