Als Unternehmen im Bereich Güterkraftverkehr haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Weiterbildungen Ihrer Mitarbeitenden zu erhalten. Für Ihre Aus- oder Weiterbildung im TÜV NORD Schulungszentrum stehen Ihnen in der Berufskraftfahrt folgende Lehrgänge zur Verfügung, die durch das Bundesamt für Güterverkehr grundsätzlich finanziert werden (gesetzlich verbindliche, vorgeschriebene Weiterbildungen ausgeschlossen):
- Vorbereitungslehrgänge
- Fahrsicherheit und –ökonomie
- allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
- weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
- praktische Übungen und Fahrertrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- digitale Instrumente und Informationstechnologie
Wie (viel) wird gefördert?
Die Höhe der Weiterbildungsförderung orientiert sich an der Anzahl zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge in Ihrem Unternehmen sowie an der Größe Ihres Unternehmens:
- kleine Unternehmen: Bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 1.050 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug
- mittlere Unternehmen: Bis zu 60% der förderfähigen Kosten, max. 900 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug
- andere Antragsteller: Bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 750 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug
Wer wird gefördert?
- Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr
- Betreiber von Werkverkehr
- Halter oder Eigentümer mindestens eines in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht mind. 7,5 t)
Voraussetzung für Förderung
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und zwischen dem 14.01. und dem 30.11. des Jahres gestellt werden, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
- Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (mindestens 45 Minuten)
- Zeitgleich anwesendes Lehrgangspersonal
- Achtung: Keine Förderung erhalten Sie bei Weiterbildungen, die dem Gesetz nach verbindlich vorgeschrieben sind
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