Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern können die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden mit dem Bildungsscheck für Unternehmen MV finanziell fördern lassen, um berufliche Kompetenzen zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Insgesamt sind mit dem Bildungsscheck über den Europäischen Sozialfonds Plus (kurz: ESF +) bis zu 50 % Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 2027 möglich.
Das TÜV NORD Schulungszentrum unterstreicht mit der seit 2020 gültigen Zertifizierung als „staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern“ die eigenen Ansprüche an Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterbildung - damit sind wir im Sinne der GSA ein "geeigneter externer Dienstleister" für die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten Ihres Unternehmens.
Wie (viel) wird gefördert?
Die Förderung liegt grundsätzlich bei 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (u.a. Lehrgangskosten) mit einer maximalen Fördersumme von 500 Euro. Bei abschlussorientierten Aus- und Weiterbildungen sind bis zu 50 % und ein Höchstbetrag 3.000 Euro möglich (pro Bewilligung und Bildungsmaßnahme).
Wer wird gefördert?
Sie können als Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern einen Bildungsscheck beantragen und die berufliche Weiterbildung Ihrer Beschäftigten fördern lassen.
Bitte beachten Sie hierbei die offiziellen Informationen der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.
Voraussetzung für Förderung
Vor Start der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten stellen Sie einen Bildungsscheck-Antrag bei der GSA. Dort finden Sie alle weiteren Informationen, damit Ihre Weiterbildung im TÜV NORD Schulungszentrum durch den ESF + gefördert werden kann.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne
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