Steigen Sie mit Ihrem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS gem. § 45 SGB III) in den Beruf ein. Der AVGS wird durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert und unterstützt Sie dabei, berufliche Kenntnisse zu erwerben oder beispielsweise mit Coaching im Bewerbungsprozess zu überzeugen.
AVGS Coaching: Hier geht es zu unseren Angeboten
Mit unseren AVGS Angeboten werden Sie gezielt und individuell auf Ihrer Reise in den Beruf begleitet: Bewerbungen schreiben, Lebenslauf und CV anpassen, den Arbeitsmarkt sichten und die ständige Begleitung Ihres Bewerbungsprozesses sind nur einige Beispiele, die mit Ihrem individuellen Coaching möglich sind.
Wie (viel) wird gefördert?
Der AVGS wird individuell auf Ihren Bedarf an beruflicher Unterstützung abgestimmt. Nach unserem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch klären wir Inhalte und Länge Ihrer AVGS Maßnahme, unter anderem für Ihr persönliches AVGS Coaching, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter einreichen. Nach Bewilligung vereinbaren wir einen Starttermin.
- Kosten für ein berufsbezogenes AZAV-zerfiziertes Angebot (u.a. Coaching)
- Fahrten zum Schulungsort
- Verpflegung
- Kinderbetreuung
- ggf. auch die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes
Wer wird gefördert?
Nach der Bewilligung für Ihren AVGS haben Sie unter anderem mit kostenlosem Coaching die Möglichkeit, in den Beruf einzusteigen. Einer der folgenden Punkte muss dabei auf Sie zutreffen:
- Sie sind arbeitssuchend
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
- Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung
Wir bieten Ihnen aktuell folgende AVGS Angebote an, die Sie bei der beruflichen (Wieder-) Eingliederung persönlich unterstützen:
- SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - hier geht zu unseren AZAV-zerfizierten Coaching-Angeboten (mehrsprachig möglich)
- SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - hier geht es zum Coaching: Begleitung und Stabilisierung bei Arbeitsaufnahme
Voraussetzung für Förderung
Sprechen Sie zur Beantragung eines AVGS Ihre:n Sachbearbeiter:in der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter an. Wir beraten Sie im TÜV NORD Schulungszentrum gerne unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten, gemeinsam mit uns in den Beruf einzusteigen. Nach der Bewilligung Ihres AVGS können wir in wenigen Wochen einen Starttermin vereinbaren.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne
Infos und Online-Anträge
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Weitere Infos:
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