Haben Sie bereits den Antrag auf Neu-/Wiedererteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt?
Der erforderliche Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung ggf. darauf, dass Sie die Restlaufzeit Ihres Abstinenzvertrages im Auge behalten.
Nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen wird Ihnen eine Frist zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.
Bedenken Sie also bitte beim Zeitpunkt der Antragsstellung, dass Ihre Vorbereitung und ggf. notwendigen Abstinenznachweise am Tag der MPU abgeschlossen sind und die Bescheinigungen vorgelegt werden können.
Der erforderliche Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Bitte achten Sie bei der Antragstellung ggf. darauf, dass Sie die Restlaufzeit Ihres Abstinenzvertrages im Auge behalten.