Egal ob Sie im Besitz des grauen, rosafarbenen, DDR- oder Scheckkarten-Führerscheins sind:
Bis zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Der neue EU-Führerschein ist zeitlich befristet, d.h. Passfoto und Personendaten werden regelmäßig aktualisiert.
Der Umtausch geschieht stufenweise.
Wie lange der alte, graue Führerschein noch gültig ist und wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier.
Warum muss ich den Führerschein umtauschen?
Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen.
So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden, sofern Sie bisher noch nicht befristet sind.
Die Umtauschpflicht betrifft alle Fahrerlaubnisklassen, d.h. auch den Motorradführerschein.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen auch sie erneuert werden.
Ablaufdatum Führerschein - Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
In Deutschland gelten für den Führerschein-Umtausch gestaffelte Fristen.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033.
Um Überlastungen der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, greift je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr die Umtauschpflicht schon früher.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.
Kann ich den Führerschein auch eher umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, d.h. vor den festgelegten Umtauschfristen, möglich.
Führerschein-Umtausch-Rechner
Wie lange ist Ihr alter Pkw-Führerschein noch gültig?
Muss ich die Führerscheinprüfung wiederholen, wenn ich meinen Führerschein umtausche?
Der Führerscheinumtausch ist eine rein verwaltungstechnische Aufgabe, Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
- Zusätzliche, ärztliche Untersuchungen,
- sonstige Prüfungen oder
- eine Wiederholung der Fahrprüfung
sind nicht erforderlich.
Wo kann ich meinen Führerschein-Umtausch beantragen?
Der Führerschein kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden.
Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgerbüro sein.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Sprechzeiten.
Was brauche ich, um den Führerschein umzutauschen und was sind die Kosten?
Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie folgende Dokumente:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- den aktuellen Führerschein
- eine Gebühr von rund 25 Euro*
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde.
Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
* Gemäß § 1 der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an, sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Die neuen EU-Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann – analog Personalausweis oder Reisepass – erneuert werden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet.
Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche?
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
In Ausnahmefällen können die Länder jedoch von einer Geldbuße absehen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.