Grundqualifikation Sonderfälle

Grundqualifikation Berufskraftfahrer für Quereinsteiger und Umsteiger

Sonderfälle

Wer mehr kann, ist schneller am Ziel. Umsteiger und Quereinsteiger nutzen hierbei ihre bereits erworbenen Kenntnisse.

Sonderfall „Umsteiger“

Sie haben eine Fachkunde-Bescheinigung für den Straßenpersonenverkehr oder für den Güterverkehr?

Dann benötigen Sie nur noch die Grundqualifikation „Quereinsteiger“.

Mit ihr verringern Sie die Zahl der Unterrichtsstunden und den Prüfungsumfang.

Sonderfall „Quereinsteiger“

Sie waren bereits als Lkw-Fahrer auf Achse und möchten jetzt Busfahrer werden? Oder umgekehrt: Sie waren zuvor Busfahrer und möchten jetzt auf den Lkw umsatteln?

Dann nichts wie los. Bei der beschleunigten Grundqualifikation müssen Sie nur noch 35 Unterrichtsstunden absolvieren, davon sind 2,5 Stunden Fahrunterricht.

Auch die Prüfung wird einfacher: Sie werden nur noch in den Bereichen geprüft, die für Ihr neues Einsatzgebiet relevant sind.