Grundqualifikation Berufskraftfahrer
Wer muss die Grundqualifikation haben?
Wer seinen Bus- oder Lkw-Führerschein vor den unten aufgeführten Stichtagen gemacht hat, benötigt keine weitere Grundqualifikation. Er gilt als ausreichend qualifiziert, zumindest so lange, bis sein Führerschein ungültig wird.
Anders die Führerscheinneulinge. Sie müssen erst eine Grundqualifikation erwerben.
Dabei gibt es je nach Beförderungsart unterschiedliche Stichtage:
- Für Busfahrer: Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung
- Für LKW-Fahrer: Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung
Drei Wege zum Ziel
- Grundqualifikation: Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht.
- Die beschleunigte Grundqualifikation: Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung
- Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb