Autos, die mit Feinstaub die Luft verpesten, müssen draußen bleiben. In die Umweltzonen darf nur, wer eine von drei farbigen (grün, gelb, rot) Plaketten an der Windschutzscheibe kleben hat.
Welche Plakette bekommt Ihr Auto?
Je nach Schadstoffemission erhält Ihr Auto eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß, beispielsweise Benziner ohne geregelten Katalysator, bekommen keine Umweltplakette. Eine grüne Plakette, und damit freie Fahrt, erhalten praktisch alle Benziner sowie Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb mit geregeltem Katalysator.
Die folgenden Abbildungen vom neuen und alten Fahrzeugschein zeigen Ihnen, an welchen Stellen die Emissionsschlüssel-Nummer Ihres Fahrzeugs eingetragen ist.
Aus der Emissionsschlüsselnummer ergibt sich die Plakettenfarbe. Falls in der Tabelle die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.
Wohnmobile bis 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht gelten bei der Plakettenzuordnung als PKW, Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht und andere „So.Kfz“ als LKW.
Farbe bekennen: die Plakette an der Windschutzscheibe
Bringen Sie die Umweltplakette in Ihrem Auto gut sichtbar von innen an. Der beste Platz ist der untere Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite.
Bedeutung der Plakettenfarben
Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“.
Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Umweltplakette.
Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:
- Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
- Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter „07-Nummer“
Außerdem können die Kommunen bestimmte Ausnahmen zulassen.
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So sind die Schadstoffgruppen der emissionsbezogenen Schlüsselnummern zugeordnet
4 grüne Umweltplakette
| 3 gelbe Umweltplakette
| 2 rote Umweltplakette
| |
Fremdzündungsmotor (Ottomotor) | |||
Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 | 01, 02, 14, 16, 18 bis 70 - 71 bis 75 -1) 77 | ||
LKW/Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3 und N | 30 bis 55, 60, 61, - 70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91- 1) | ||
Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) | |||
Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 | 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 sowie – unabhängig von der SN- alle Pkw, die mit PM 5 gekennzeichnet sind | 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 | 25 bis 29, 35, 41, 71 |
Pkw entspricht Fz der EU-Klassen M1 mit PMS* nachgerüstet auf: | Stufe PM 1: 27 2), 49 bis 52 Stufe PM 2: 25, 26, 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70 Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66 Stufe PM 4: 44 bis 70 | Stufe PM 0: 28, 29 Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 27, 34, 35, 40, 41, 71, 77 | Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24 Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77 |
LKW/Busse entsprechen der EU-Klassen M2, M3 und N | 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 | 34, 44, 54, 70, 71 | 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 |
LKW/Busse entsprechen Nfz der EU-Klassen M2, M3 und N mit PMS* nachgerüstet auf: | Stufe PMK 1: 44, 54 Stufe PMK 2: 10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 34, 40 bis 45, 50 bis 55, 60, 61, 70, 71 Stufe PMK 3: 33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61 Stufe PMK 4: 33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61 | Stufe PMK 0: 43, 53 Stufe PMK 1: 10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 33, 40-bis 43, 50 bis 53, 60, 61 | Stufe PMK 01: 40 bis 42, 50 bis 52 Stufe PMK 0: 10 bis 12, 30 bis 32, 40 bis 42, 50 bis |
* Partikelminderungssystem (Rußfilter)
1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)
2) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies erfolgt dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.
Alles sauber?
Aufgrund von
- abgasrelevanten technischen Änderungen, wie z.B. Motortuning oder Nachrüstung eines Katalysators/ Partikelminderungssystems,
- Aufbauänderungen, beispielsweise eine Umschreibung vom PKW zum Wohnmobil
- sowie vorangegangene Abgasumschlüsselungen
sind Unklarheiten bei der Zuordnung der Umweltplakettenfarbe möglich. In diesem Fall beraten wir Sie gerne an einer TÜV NORD Station in Ihrer Nähe.