Was ist die E-Plakette?
Im Ausland zugelassene Elektroautos können wie deutsche Elektroautos besondere Bevorrechtigungen nutzen. Für diese Bevorrechtigungen ist eine Kennzeichnung in Form der E-Plakette notwendig.
Vorteile für Nutzende der Fahrzeuge sind beispielhaft folgende:
- das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Wegen und die damit verbundenen Gebühren,
- die Nutzung speziell dafür vorgesehener öffentlicher Straßen, Wege oder Teile davon,
- das Gewähren von Ausnahmen von Durchfahrtverboten
Die genannten Vorzüge sind nur gültig, wenn sie angemessen beschildert oder angeordnet sind.
Wer bekommt die E-Plakette?
Elektroautos mit ausländischer Zulassung, dürfen nach § 11 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Deutschland mit einer Plakette ausgestattet sein.
Weist das Fahrzeug bereits ein im Ausland erteiltes Kennzeichen oder eine Plakette auf, die seine Einstufung als Elektroauto bestätigt, wird keine E-Plakette benötigt.
Welche Fahrzeuge haben Anspruch auf eine blaue E-Plakette?
Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetz:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellen-Fahrzeuge (FCEV)
- Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV)
Zusätzliche Anforderungen an Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge:
- eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer oder
- eine Reichweite im rein elektrischen Betrieb von mindestens 40 Kilometer. (Bei Erstzulassung vor 2018 mind. 30 Kilometer)
Was wird benötig, um eine E-Plakette zu erhalten?
Eines der folgenden Dokumente ist dafür vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder
- ein sonstiges zum Nachweis geeignetes Dokument
Wie sieht die E-Plakette aus?
Die Elektroplakette für ausländische Fahrzeuge weist folgende Merkamale auf:
- sie ist ausschließlich in blauer Farbe erhältlich und von einer schwarzen Umrandung umgeben,
- das große "E" in schwarz steht für Elektroantrieb,
- das Schriftfeld für das Kennzeichen ist weiß,
- auf der linken Seite des "E" befindet sich ein kleines Symbol eines Elektroautos.
Wo ist die E-Plakette erhältlich?
Die Plakette ist bei uns über das Online-Formular erhältlich, außerdem in den Zulassungsbehörden oder einer für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stelle.
Hier geht es zur Umweltplakette für Ihr Fahrzeug
Wo muss die E-Plakette angebracht werden?
Die E-Plakette wird gut sichtbar an der Heckscheibe des Fahrzeugs angebracht.
Wie lange ist die E-Plakette gültig?
Die Plakette behält ihre Gültigkeit für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs, solange sich weder der Motor noch die Abgasnorm des Fahrzeugs oder das Kennzeichen ändern.
Das bedeutet, dass keine jährliche Erneuerung erforderlich ist.
Kann ich mit der E-Plakette in die Umweltzonen einfahren?
Für das Befahren der Umweltzone ist auch für Fahrzeuge mit E-Plakette oder ausländischem E-Kennzeichen eine Umweltplakette notwendig!
Hier können Sie die E-Plakette per Bestellformular kaufen
Bestellen Sie Ihre E-Plakette bequem von zu Hause aus. Schicken Sie uns einfach Ihren Antrag per Post oder E-Mail.
Selbstverständlich erhalten Sie Ihre Plakette auch an allen TÜV NORD Stationen.
So funktionierte es:
- Geben Sie Ihre Daten in das PDF-Bestellformular ein, drucken Sie es aus und kopieren Sie Ihren Fahrzeugschein auf das Bestellformular (Halterdaten, Schlüssel-Nummer und Kennzeichen müssen lesbar sein). Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
- Schicken Sie Ihre Unterlagen per Post, oder per E-Mail an:
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
FE-Büro
Am TÜV 1
30519 Hannover
umweltplakette@tuev-nord.de
- Wir prüfen die Unterlagen, bereiten die E-Plakette für das Fahrzeug vor (Kennzeichen wird aufgedruckt, nicht handschriftlich vermerkt) und schicken sie Ihnen zum Preis von 19,90 Euro inkl. Mwst. und Versand per Post gegen Rechnung zu.
Formular ausfüllen und E-Plakette bequem online kaufen
Hier können Sie sich die E-Plakette für Ihr im Ausland zugelassenes Fahrzeug zuschicken lassen.