Ist Ihr Führerschein für das Fahren eines Wohnwagens oder Wohnmobils ausreichend?
Wie schwer darf das Fahrzeug sein und welches Gespann darf mit der Führerscheinklasse gezogen werden?
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengetragen:
Führerschein Klasse 3
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor 1999 erworben haben, dürfen Sie Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 t sowie Gespanne mit einer Gesamtmasse bis 18,5 t fahren.
Hiermit sind Sie also kaum bis gar nicht eingeschränkt.
Bitte denken Sie daran, dass bis zum Jahr 2033 die Umtauschpflicht des Führerscheins besteht. Hier die gesetzlichen Vorgaben dazu:
- Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
- Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg)
- Bei einem Umtausch vor Vollendung des 50. Lebensjahres wird auf Antrag zusätzlich zu den Klassen B, BE, C1 und C1E die Klasse CE zugeteilt, beschränkt auf Züge, die bisher in Klasse 3 fielen und befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Auf dem Führerschein erkennt man dies an der Schlüsselzahl 79 bei der Klasse CE. Will der Inhaber der Fahrerlaubnis diese Berechtigung nach Vollendung des 50. Lebensjahres weiter behalten, muss er einen Antrag auf Verlängerung seiner eingeschränkten Klasse CE stellen. Die Verlängerung erfolgt dann unter den allgemein geltenden Bedingungen (s. Ärztliche Untersuchungen/Geltungsdauer der Fahrerlaubnis).
Führerschein Klasse B
Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtmasse.
Für die Beförderung mit Anhänger bedeutet das:
- der Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten ODER
- der Anhänger darf schwerer als 750 kg sein, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Führerschein Klasse B96
Bei dieser Erweiterung der Fahrberechtigung gelten dieselben Regeln wie beim B-Führerschein, jedoch mit dem Zusatz, dass das Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 4,25 t aufweisen darf.
Um die Erweiterung zu erwerben, muss eine eintägige Schulung besucht werden.
Führerschein Klasse BE - Anhänger-Führerschein
Der Erwerb der eigenständigen Führerscheinklasse BE, der sogenannte Anhängerführerschein, erlaubt ein zulässiges Gesamtgewicht von 7 t.
Sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger dürfen einzeln 3,5 t wiegen.
Diesen Schein erhält man nur mit zusätzlichen Fahrstunden und einer bestandenen Prüfung.
Führerschein Klasse C1 - Wohnmobil- oder LKW Führerschein
Mit C1 betritt man die Schwergewichtsklasse. Wer ein großes, bis zu 7,5 t schweres Wohnmobil fahren möchte, benötigt diesen Lkw- oder Wohnmobil-Führerschein.
Auch ein Anhänger mit maximal 750 kg darf angehängt werden.
Wohnmobil fahren im Ausland - Welcher Führerschein wird benötigt?
Innerhalb der EU sind Wohnmobil-Reisen mit dem deutschen Führerschein grundsätzlich zulässig.
In Ländern wie den USA, in Kanada, Südafrika und der Region Südamerika sind Sie mit einer internationalen Fahrerlaubnis auf der sicheren Seite, da der deutsche Führerschein bei Polizeikontrollen in diesen Ländern nicht überall akzeptiert wird.
Verpflichtend ist die internationale Variante in Australien und Neuseeland. Hier gilt das deutsche Dokument keineswegs.