Hauptuntersuchung Saisonfahrzeug

TÜV NORD Hauptuntersuchung: Nichts entspannt besser

Steht der Termin für die nächste Hauptuntersuchung in Ihrem Ferienkalender? Bei Wohnmobilen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen ist drei Jahre nach Erstzulassung die erste HU fällig. Danach geht es alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die 72 Monate-Regelung gilt nur bei Wohnmobilen von über 3,5 bis 7,5 t. Diese müssen in den ersten 72 Monaten alle 24 Monate und im Anschluss alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

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Termindruck für Ihren Urlaub

Fristen zur HU von Wohnmobilen Fristen zur HU von Wohnmobilen Fristen zur HU von Wohnmobilen Fristen zur HU von Wohnmobilen

Sie starten entspannter in den Urlaub, wenn Sie sich auf Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen verlassen können. Lassen Sie immer rechtzeitig die Hauptuntersuchung durchführen. Der entsprechende Termin steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein.

Ausnahmen für Saison-Kennzeichen

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.

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Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte

Eigentlich müsste Ihr Wohnmobil im Januar zur Hauptuntersuchung. Allerdings haben Sie ein Saisonkennzeichen für die Monate März bis Oktober. Entsprechend fahren Sie erst im März zu Ihrer TÜV NORD Station. Die Frist für die Durchführung der nächsten HU wird dann ab März neu festgesetzt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie die HU also immer im März durchführen lassen.