ÖBUV - Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Was ist ein ÖBUV (Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige)?

Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sollen nach den Prozessordnungen in Gerichtsverfahren vorrangig herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO, § 173 VwGO).

Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft.

Wer kann Sachverständige zu einem ÖBUV ernennen?

Die öffentliche Bestellung ist rechtlich geschützt und kann nur von bestimmten Bestellungskörperschaften durchgeführt werden. Dies sind neben den Industrie- und Handelskammern (IHKs) z. B. auch die Handwerkskammern oder die Ingenieur- und Architektenkammern.

Was ist das besondere an einem öffentlich bestellten Sachverständigen (=ÖBUV)?

Der öffentlich bestellte Sachverständige muss einen Eid darauf ablegen, dass er seine Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstattet.

Er wird nur dann öffentlich bestellt, wenn er zuvor die besondere Sachkunde nachgewiesen hat und keine Bedenken gegen seine persönliche Integrität bestehen

Wer nutzt die Dienste von einem ÖBUV (öffentlich bestellten Sachverständigen)?

Unternehmen, Gerichte, Behörden und Privatpersonen können sich auf fachlich kompetente und unabhängige Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (=ÖBUV) verlassen.

Warum gibt es ÖBUVs?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei KFZ-Schäden und KFZ-Bewertungen sind vereidigt, unpartiisch und unabhängig zu handeln. Das ist besonders für Gerichte bei Gerichtsgutachten notwendig. Denn die Prozessordnung von unserem deutschen Gericht verlangt eine "öffentliche Bestellung" des Sachverständigen.

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ÖBUV - Öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

TÜV NORD Mobilität hat eine Reihe von ÖBUVs, die von der Industrie- und Handelskammer benannt wurden, um bei Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertungen gerichtskonforme Begutachtungen durchzuführen. Eine Liste aller Kollegen finden Sie hier (sortiert nach Alphabet der zutändigen Industrie- und Handelskammer).

 

TÜV NORD Unfallanalyse

Krach nach dem Crash – Wir helfen bei der Klärung der Schuldfrage

Wenn Sie Zweifel an der Schuldfrage haben, führt TÜV NORD Mobilität auf Ihren Wunsch hin eine Unfallanalyse mit Fahrzeuggegenüberstellungen durch. Dabei wird durch unsere Sachverständigen geprüft, ob die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug mit dem Schaden des beteiligten Objektes, bzw. dem nachgestellten Schadenablauf, korrespondieren.

 

TÜV NORD Schadengutachten/Fahrzeugbewertungen

Tel.: 0800 80 69 600
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