Beleuchtung Auto

Die Beleuchtung an Fahrzeugen spielt eine entscheidende Rolle für Sicherheit. Außerdem werden die lichttechnischen Einrichtungen von den Herstellern immer mehr als Design Elemente verwendet. Wer seine Auto Beleuchtung individualisieren möchte, sollte dabei einiges beachten.

 

Hier erfahren Sie,

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Die richtige Auto Beleuchtung

Die Lichttechnische Einrichtung (= LTE) dient dazu, dass ein Fahrzeug auch bei Dunkelheit zu jeder Zeit gut von allen Verkehrsteilnehmenden zu erkennen ist.

Dabei gilt die Regel:

Welche Lichter gibt es am Auto

Weiße Lichter, befinden sich vorne am Fahrzeug:

Fernlicht (Farbe weiß)

Das Fernlicht ist meist im Frontscheinwerfer verbaut und erweitert das Sichtfeld auf wenig beleuchteten Straßen ohne Gegenverkehr.

 

Abblendlicht (weiß)

Anders als das Tagfahrlicht oder Standlicht sorgt das Abblendlicht für eine ideale Fahrbahnausleuchtung, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Gleichzeitig stellt es auch die eigene Sichtbarkeit sicher. Es ist spätestens dann anzuschalten, wenn die Sicht weniger als 150 Meter weit reicht.

 

Begrenzungsleuchte (weiß)

Die Begrenzungsleuchte weist in der Dunkelheit auf die Breite eines Fahrzeuges hin, damit beim Überholvorgang oder im Gegenverkehr genügend Abstand eingehalten wird.

 

Umrissleuchte vorn (weiß)

Bei breiten Transportmitteln sind die Umrissleuchten die Ergänzung zur Begrenzungsleuchte.

 

Tagfahrleuchte (weiß)

Als passives Signallicht macht die Tagfahrleuchte Pkw oder Lkw am Tag sichtbarer. Diese sind in der Regel an neueren Kfz vorhanden und schalten sich automatisch bei Fahrtbeginn ein, sofern nicht das Abblendlicht aktiviert ist.

 

Parkleuchte vorn (weiß)

Die Parkleuchte dient der Beleuchtung eines parkenden Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Vordere Rückstrahler (weiß)

Bei den vorderen Rückstrahlern handelt es sich um Reflektoren, die das Licht vom Gegenverkehr zurückwerfen und in der Dunkelheit für zusätzliche Sichtbarkeit sorgen.

 

Rückfahrlicht (weiß)

Das Rückfahrlicht leuchtet auf, wenn das Fahrzeug rückwärtsf ährt.

 

Nebelscheinwerfer (weiß/hellgelb)

Die Nebelscheinwerfer kommen bei Nebel, dichtem Schneetreiben oder Starkregen zum Einsatz.

Anders als das Abblendlicht streuen sie das Licht flach über die Straße. Man kann sie entweder zusätzlich zum Abblendlicht nutzen oder es bei erheblichen Sichteinschränkungen ersetzen.

 

Gelbe Lichter, befinden sich seitlich am Fahrzeug:

Fahrtrichtungsanzeiger (gelb)

Fahrtrichtungsanzeiger werden umgangssprachlich auch "Blinker" genannt und kündigen einen Fahrtrichtungswechsel an.

 

Warnblinklicht (gelb)

Das Warnblinklicht warnt vor Gefahr,  etwa an einem Stauende, bei einem Unfall oder einem liegengebliebenen Fahrzeug.

 

Seitenmarkierungsleuchte und seitlicher Rückstrahler (gelb)

Seitenmarkierungsleuchte und seitlicher Rückstrahler markieren den seitlichen Umriss eines Fahrzeuges und sind mit dem Standlicht verknüpft.

Gesetzlich vorgeschrieben sind sie in Deutschland bei allen Fahrzeugen (außer Pkw) mit einer Länge von mehr als sechs Metern und bei Anhängern. Sie sorgen dafür, dass das Fahrzeug im Dunkeln von der Seite besser erkennbar ist.

 

Rote Lichter, befinden sich hinten am Fahrzeug:

Schlussleuchten (rot)

Nachfolgende erkennen durch die Schlussleuchten ein Fahrzeug bei schlechten Sichtbedingungen besser. Sie werden zeitgleich mit dem Standlicht eingeschaltet.

 

Bremsleuchte (rot)

Die Bremsleuchte informiert über den Bremsvorgang und warnt den nachfolgenden Verkehr. In der Regel sind zwei Bremsleuchten und eine zusätzliche, hochgesetzte Bremsleuchte erforderlich. 

 

Nebelschlussleuchte (rot)

Die Nebelschlussleuchte ist eine hellrote, stärker strahlende Zusatzleuchte, die das Fahrzeug bei Nebel sichtbar macht und in beinahe allen modernen Fahrzeugmodellen verbaut ist.

Sie darf nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 m - verursacht durch Nebel - verwendet werden.

 

Parkleuchte hinten (rot)

Die hinteren Parkleuchten kennzeichnen ein parkendes Fahrzeug in geschlossenen Ortschaften.

 

Hinterer Rückstrahler (rot)

Die hinteren Rückstrahler sind  Reflektoren, die das Kfz für den nachfolgenden Verkehr erkennbar machen und entweder am Heck oder auf der Stoßstange verbaut sind. Sie stellen sicher, dass das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende sichtbar ist, wenn keine weitere Beleuchtung aktiviert ist.

 

Beleuchtung im Innenraum

Ein- und Ausstiegsleuchten (weiß)

Zusätzlich dürfen sich Ein- und Ausstiegsleuchten einschalten, wenn das Fahrzeug steht und eine Person ein oder aussteigen möchte oder Ladung in den Kofferraum geladen wird.

Mit dieser Leuchte wird der Boden um das Fahrzeug herum beleuchtet.

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten

Um eine sichere und effektive Beleuchtungseinrichtung für Ihr Fahrzeug zu gewährleisten sind folgende Punkte entscheidend:

  • Sicherheit: Die Beleuchtungseinrichtung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
  • Funktionstüchtigkeit: Alle Lichter, einschließlich Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung, müssen ordnungsgemäß funktionieren.
  • Einstellung der Scheinwerfer: Die Scheinwerfer müssen korrekt eingestellt sein, um eine angemessene Ausleuchtung der Fahrbahn zu gewährleisten, ohne andere Verkehrsteilnehmende zu blenden.
  • Wartung: Regelmäßige Wartung und Reinigung der Beleuchtungseinrichtung sind wichtig, um eine optimale Leistung sicherzustellen.
  • Umweltaspekte: Moderne Fahrzeuge verwenden zunehmend energieeffiziente LED-Lichter, die nicht nur die Sicht verbessern, sondern auch den Energieverbrauch reduzieren.
  • Stil und Design: Bei der Auswahl von Zusatzbeleuchtung sollten Sie darauf achten, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine anderen Verkehrsteilnehmenden blendet.

 

Scheinwerfer blenden mich - Warum ist das so?

Immer mehr Fahrzeuge sind mit LED oder Xenon-Scheinwerfern ausgestattet. Anders als herkömmliche Halogenlampen leuchten diese jedoch eher kalt. Besonders bei Dunkelheit kann man sich durch diese modernen Scheinwerfer geblendet fühlen, obwohl die gleichen Grenzwerte für die Blendung gelten. 

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Lichter am Fahrzeug. Scheinwerfer können mit der Zeit matt werden. Daher reinigen und polieren Sie diese regelmäßig und überprüfen Sie, ob alle lichttechnischen Einrichtungen funktionieren. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen.

TÜV NORD-Tipp

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist

Die Nebelschlussleuchte am Auto ist durch ein separates Symbol auf dem Armaturenbrett gekennzeichnet. Das Symbol zeigt in der Regel einen stilisiertes Scheinwerfer, aus dem nach rechts eine Linie mit kleinen Wellen abgeht, um Nebel darzustellen.

Wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, leuchtet dieses Symbol auf dem Armaturenbrett gelb auf. Darüber hinaus leuchtet die Nebelschlussleuchte am Heck des Fahrzeugs rot, wenn sie eingeschaltet ist.

Beachten Sie, dass der Einsatz der Nebelschlussleuchte gesetzlich geregelt ist und diese nur bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden darf, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. 

Bei einer Sichtweite von 50 m darf nur noch mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

 

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Die richtige Lkw-Beleuchtung

Kaum eine andere Berufsgruppe verbringt so viel Zeit auf vier Rädern wie Lkw-Fahrende – da kann der Wunsch nach einer stimmungsvollen Lichterkette und einem blinkenden LED-Weihnachtsbaum bei Weihnachtsfans groß sein.

Doch es gelten dieselben Regeln wie für Pkw: Was während der Fahrt strahlt und die Kraftfahrenden am Steuer sowie andere Verkehrsteilnehmende ablenken oder irritieren kann, ist verboten. Auch das illuminierte Namensschild sowie außen angebrachte, beleuchtete Firmenschilder oder zusätzliche Lichtleisten sind tabu.

Trotzdem können Trucker und Truckerinnen ihre Lkw Beleuchtung tunen. Doch welche Beleuchtungen sind zulässig?

Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten Lichter und Zeichen am LKW und was sie bedeuten

Vorgeschriebene und maximal zulässige lichttechnische Einrichtungen (LTE) bei LKW's

Hätten Sie's gewusst?

Was ist bei LKW's an Beleuchtung vorgeschrieben und was ist maximal zulässig?

Unser übersichtliches Plakat gibt die Antworten.

Sind Licht-Tuning-Maßnahmen erlaubt?

Um die Ästhetik, die Sichtbarkeit oder die Leistung zu verbessern, können Modifikation an der Fahrzeugbeleuchtung vorgenommen werden.

Dies kann das Anbringen von LED-Leuchten, Xenon-Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern oder anderen speziellen Beleuchtungselementen umfassen, um eine individuelle Optik zu erzielen. Aber nicht alles, was gefällt, ist legal. Zudem sind nicht genehmigte Lampen ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung

Beachten Sie, dass bei Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung die örtlichen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Fahrzeugbeleuchtung eingehalten werden müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. (siehe Abschnitt gesetzliche Vorschriften)

Sind Licht Tuning Maßnahmen erlaubt Sind Licht Tuning Maßnahmen erlaubt Sind Licht Tuning Maßnahmen erlaubt Sind Licht Tuning Maßnahmen erlaubt

Welche Fahrzeugbeleuchtung ist verboten?

Laut StVZO ist alles verboten, was nicht ausdrücklich in §49a ff genannt ist. Somit ist folgendes Tuning nicht zulässig:

  • Unterbodenbeleuchtung
  • hinter den Scheiben angebrachte Christbäume
  • Leuchtdioden
  • Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufendem oder blinkendem Licht
  • Namensschriftzüge des Fahrers
  • Schriftzüge als Reklame oder ähnliches

Ist Unterbodenbeleuchtung am Auto legal?

Sie sieht spektakulär aus, ist einfach montiert und im Internet bestellbar – doch Unterbodenbeleuchtung ist verboten. Aber warum darf man keine Lichter unterm Auto haben? Das Licht kann andere Verkehrsteilnehmende irritieren und stellt somit eine Gefahr für die Sicherheit dar. Wenn man im öffentlichen Straßenverkehr damit erwischt wird, ist ein Bußgeld fällig, es gibt einen Punkt in Flensburg und die Betriebserlaubnis kann unter Umständen erlöschen. 

Eine Unterbodenbeluchtung ist auch mit Zusatzschalter unzulässig.

Ambientebeleuchtung beim Auto

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Unter Ambientebeleuchtung Auto versteht man eine spezielle Beleuchtung, die dazu dient, das Innere des Fahrzeugs zu beleuchten, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen.

Diese Beleuchtung befindet sich oft an verschiedenen Stellen im Fahrzeuginnenraum, wie beispielsweise entlang der Türverkleidungen, im Fußraum, im Armaturenbrett oder an anderen Stellen.

Die Ambientebeleuchtung kann in verschiedenen Farben und Helligkeitsstufen eingestellt werden und trägt dazu bei, eine komfortable und ansprechende Umgebung im Auto zu schaffen.

Voraussetzung für den Einbau dieser Innenraumbeleuchtung ist die Einhaltung der Bestimmungen der StVZO. Die Installation der Ambientebeleuchtung sollte grundsätzlich nur von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

 

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen für die Innenraumbeleuchtung berücksichtigt werden

Die Ambientebeleuchtung muss gemäß § 49a und § 30 StVZO sowie ECE R48 für lichttechnische Installationen installiert werden.

LED-Innenbeleuchtung im Auto ist nur zulässig, wenn sie während der Fahrt ausgeschaltet werden kann und nicht nach außen abstrahlt.  Alle im Innenraum angebrachten Leuchten dürfen weder die Sicht des Fahrers bzw. der Fahrerin beeinträchtigen noch andere Verkehrsteilnehmende blenden.

Zusätzlich sind Auto-Ausstattungen wie Fahrzeug-Blinklichter und weißes nach hinten gerichtetes Licht unzulässig.

Rechtsgrundlagen Tuning

Lichttechnische Einrichtungen

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle lichttechnischen Einrichtungen jederzeit funktionieren.

Lichttechnische Einrichtungen (= LTE) am Fahrzeug sind die verschiedenen Beleuchtungskomponenten, die für die Beleuchtung und Signalgebung an Fahrzeugen verwendet werden. Diese Einrichtungen dienen dazu, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu verbessern und anderen Verkehrsteilnehmern Signale zu geben.

Lichttechnische Einrichtungen sind:

  • Scheinwerfer
  • Leuchten
  • Rückstrahler 
  • andere Reflektoren

 

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Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Fahrzeugbeleuchtung

Für den Anbau von Fahrzeugbeleuchtung gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a - 54, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE (= Economic Commission for Europe):

  • 76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • 78/933/EWG für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • 93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
  • ECE-R 53 für Krafträder

 

Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie erkennen das an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.

  • Beispiel 1: E4 Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.
  • Beispiel 2: e 1 Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung „1").

Alle am Fahrzeug angebrachten, lichttechnischen Einrichtungen müssen funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.

TÜV NORD-Tipp zu lichttechnischen Einrichtungen

Werden nicht genehmigte lichttechnische Einrichtungen verwendet, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs und ein Bußgeld droht.

Zudem ist die Haftpflichtversicherung gefährdet. Bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlungen verweigern oder Regressansprüche geltend machen, wenn der Unfall auf das Tuning zurückzuführen ist.

Bei der Hauptuntersuchung werden Autos mit nicht genehmigten Lampen, Leuchten, Scheinwerfern oder nicht genehmigungsfähigen Umbauten an den lichttechnischen Einrichtungen grundsätzlich als erheblicher Mangel eingestuft. In diesem Fall wird die Plakette verweigert.
 

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Teilegutachten, ABE, Bauartgenehmigung oder Einzelabnahme

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Neben dem Teilegutachten gibt es noch andere Zeugnisse für die Genehmigung von Bauteilen. Dazu zählen die ABE, Bauartgenehmigung und Einzelabnahme. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

 

Teilegutachten (TGA)

Ein Teilegutachten (= TGA) wird in der Regel bei sicherheitsrelevanten Tuningteilen mitgeliefert. Der Einbau muss zwingend geprüft und abgenommen werden.

Ist das Ergebnis positiv, stellen die Sachverständigen ein Zeugnis aus, mit dem man bei der Zulassungsstelle die Änderungsmaßnahme in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt.

 

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Steht ABE in der Beschreibung, braucht es in der Regel keine Extra-Abnahme. Allerdings müssen sich Tuning-Fans penibel an die in dem Gutachten stehenden Anweisungen halten. Dort sind zum Beispiel:

  • die genauen Bedingungen für die Montage,
  • die zulässigen Serienfahrzeuge sowie
  • die exakte Verwendung des Bauteils aufgeführt.

Wer sich nicht daran hält, verspielt die Betriebserlaubnis des Autos. Außerdem muss man das ABE-Gutachten genau wie die Kfz-Papiere immer parat haben und bei einer Kontrolle vorzeigen können.

 

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Bei einem ABG-Gutachten ist in der Regel keine Änderungsabnahme nötig, außer sie wird explizit gefordert. Bauteile, die mit ABG-Zertifikat geliefert werden, sind aber meist nur für bestimmte Kfz-Modelle gedacht, deswegen sollte man sich vor dem Kauf gut informieren.

 

EG- bzw. ECE-Genehmigung

Dieses Zeugnis entspricht einem ABE-Gutachten, besagt aber darüber hinaus, dass das Tuningteil den EU-Vorschriften entspricht. Diese Artikel müssen in der Regel nicht extra abgenommen werden, die Dokumente sollten aber stets griffbereit bei den Fahrzeugpapieren liegen.

 

Wann ist eine Einzelabnahme nötig?

Egal ob ABE, ABG oder ECE – Vorsicht ist immer dann geboten, wenn sich Tuningteile gegenseitig beeinflussen: Zum Beispiel, wenn ein Sportlenkrad auf einen Satz neuer Räder trifft. In dem Fall ist eine Einzelabnahme fällig. Diese ist auch dann erforderlich, wenn ein eigens hergestelltes Einzelstück verbaut wird.

Ist man sich unsicher oder stehen größeren Umbauten an, empfiehlt sich stets eine fachliche Beratung, um mit dem getunten Fahrzeug auf der sicheren Seite zu fahren.

TÜV NORD-Tipp