Schlaglöcher

Schlaglöcher

Wer haftet nach Schäden durch Schlaglöcher?

Ist der Winter vorbei und der letzte Schnee getaut, werden im Frühling viele Frostschäden auf den Fahrbahnen sichtbar: Risse im Asphalt und oftmals sogar Schlaglöcher. Die Ursache ist klar: Durch vorhandene Risse dringt Feuchtigkeit in den Asphalt ein.

Bei Minusgraden sprengt das gefrorene Wasser in den Rissfugen den Asphalt auf. Unklar ist hingegen häufig, wer für Schäden aufkommt, die durch Schlaglöcher am Fahrzeug verursacht werden. Das kann ein platter Reifen sein – es kann ein Schaden an der Achsaufhängung entstehen. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. Denn der „Verkehrssicherungspflicht“ der Kommunen und Länder steht die Pflicht jedes einzelnen Fahrers gegenüber, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.

Wie entstehen Schlaglöcher?

Geringe Temperaturen und schwere Fahrzeuge verursachen Risse im Straßenbelag, wodurch Wasser eindringt, gefriert und den Asphalt anhebt. Wird es wärmer, taut das Eis unter dem Asphalt wieder auf und es entstehen Wasserlachen. Fahren dann Fahrzeuge über die Straße, bröckelt der Belag weiter auf und der Reifensog reißt Stücke des Straßenbelags mit sich. So entstehen Schlaglöcher.

Was können Sie tun, wenn Ihnen ein Schaden durch ein Schlagloch entstanden ist?

Auf jeden Fall sollten Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und auch Aufnahmen des Straßenschadens machen. Ebenso sollte die Polizei informiert und gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden.

  • Die Schadenmeldung,
  • das Polizeiprotokoll und
  • der Kostenvoranschlag

der Werkstatt können Sie dann beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen - in der Regel bei der Kommune oder dem Landkreis - einreichen.

TÜV NORD Station

Finden Sie Ihre TÜV NORD Station

Wie stehen Ihre Chancen bei einem Schaden durch Schlaglöcher vor Gericht?

Auto auf Straße mit Schlaglöchern Auto auf Straße mit Schlaglöchern Auto auf Straße mit Schlaglöchern Auto auf Straße mit Schlaglöchern

Da jeder Schlagloch-Fall anders gelagert ist, fallen die Schadenersatzurteile sehr unterschiedlich aus. Haben die Gemeinden nicht eindeutig auf die Gefahren hingewiesen oder die Schäden so schnell wie möglich beseitigt, bestehen durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. (OLG Celle, Az.: 8 U 199/06)

Häufig trifft den Fahrer jedoch eine Mitschuld, besonders, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Oftmals ist auch eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher nicht möglich, weil im Winter die Füllmasse für die Schlaglöcher bei frostigen Temperaturen nicht hält. Und: nicht jedes Schlagloch ist auch gleich gefährlich. Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ muss jeder Verkehrsteilnehmer rechnen - besonders auf Nebenstrecken. (OLG Braunschweig, 3 U 47/02)

Anders sieht es hingegen auf Bundesautobahnen aus. Dort muss niemand Schlaglöcher erwarten. Wird auf einer Autobahn nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern. (OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07)

Es kann sich also durchaus lohnen, Schadenersatz einzufordern!