Gesetzesänderung
Spätestens seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Diese neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste ohnehin schon vorgeschrieben.
Durch die Weste mit der Euro-Norm EN 471 oder ISO 20471 sollen Fahrer und Beifahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein.
Auch wenn in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist empfehlen wir, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste im Innenraum mitzuführen. In einigen Ländern ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Warnwesten erhalten Sie an Ihrer TÜV NORD Station.
Laut Verkehrssicherheitsexperten steigt die Sichtbarkeit durch das Tragen einer Warnweste bei Dämmerlicht auf etwa 150 Meter. Ohne Weste wären Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen. Damit die Weste im Fall des Falles griffbereit ist, sollten Sie diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponieren. So können die Insassen schon mit der Weste bekleidet aus dem Auto steigen.