Richtiges Verhalten bei Stau auf der Autobahn
Oft entsteht als Folge unachtsamen Fehlverhaltens aus dem Nichts ein Stau und wäre leicht vermeidbar gewesen. Gehen Sie als gutes Beispiel voran!
Wir geben Ihnen Tipps:
Die 4 wichtigsten Tipps, um Stau zu vermeiden
- Ausreichend Abstand lassen
Halten Sie Sicherheitsabstand und vermeiden Sie den sogenannten "Schmetterlingseffekt": Wenn Sie zu dicht auffahren und sich das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, kann es zu abrupten Bremsmanövern kommen. Dies löst eine Kettenreaktion auf die nachfolgenden Verkehrsteilnehmenden aus, die ebenfalls abbremsen müssen, was oft im Stillstand endet.
- Spur beibehalten
"Lückenhüpfen" ist zwar beliebt, kann aber überflüssige Stauwellen auslösen: Häufige Spurwechsel und Überholmanöver zwingen andere oft zum Abbremsen mit der bekannten Kettenreaktion. Bleiben Sie daher bestmöglich auf Ihrer ausgewählten Spur und überholen Sie nur, wenn Sie niemanden dabei behindern.
- Reißverschlussverfahren anwenden
Reißverschluss, nicht Klettverschluss: Fädeln Sie sich erst kurz vor dem Hindernis an der Fahrbahnverengung mittels Reißverschlussprinzip ein und passen Sie Ihre Geschwindigkeit der auf der Nebenspur an. Frühzeitiges Einfädeln ist vielleicht gut gemeint, aber falsch, da es den Verkehrsfluss unterbricht.
- Stoßzeiten meiden
Die Kapazität der Verkehrswege ist begrenzt. Planen Sie Ihre Fahrt, wenn möglich, außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Überlegen Sie auch, wann Sie starten - nachts, früh morgens oder auch unter der Woche können gute Alternativen sein.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Stau:
Stau umfahren - Lohnt sich das?
Es ist natürlich eine Alternative, bei Stau von der Autobahn abzufahren, um den Stau einfach zu umfahren. Sie können aber davon ausgehen, dass andere Autofahrerinnen und Autofahrer diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen. Deswegen sind in der Regel die Umleitungen und Ausweichstrecken ebenfalls dicht, es sei denn, Sie gehören zu den ersten Fahrzeugen, die auf die neue Verkehrssituation reagieren.
Manchmal ist es also besser, eine halbe Stunde Wartezeit in Kauf zu nehmen, als womöglich noch mehr Zeit auf einer verstopften Umleitung zu verlieren.
Fahren auf dem Standstreifen - Ist das erlaubt?
Und mag die Verlockung bei einem Stau auch noch so groß sein – es ist nicht erlaubt, die Standspur zu befahren. Es sei denn, die Nutzung des Standstreifens ist durch Hinweisschilder ausdrücklich erlaubt.
Wer dennoch auf den Standstreifen ausweicht, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.
- Das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden mit 30 Euro geahndet.
- Wer sein Fahrzeug auf dem Standstreifen abstellt, muss 70 Euro Bußgeld zahlen und kassiert einen Punkt.
Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Fall eines Staus auf der Autobahn nicht erlaubt, das Fahrzeug zu verlassen.
Einzige Ausnahme: Sie sichern einen Unfall ab oder stellen ein Warndreieck auf, weil Ihr Fahrzeug liegen geblieben ist.
Ein Verstoß wird andernfalls mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Wenn der Verkehr aufgrund einer Vollsperrung für lange Zeit zum erliegen kommt, wird die Polizei jedoch vermutlich beide Augen zudrücken, wenn Sie kurz aussteigen, um sich die Beine zu vertreten. Sie sollten sich aber dabei nie weit von Ihrem Fahrzeug entfernen, falls der Verkehr dann doch wieder ins Rollen kommt.
Wann darf ich auf der Autobahn rechts überholen?
Auf der Autobahn rechts zu überholen ist zulässig, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder maximal 60 km/h schnell unterwegs ist.
Bei stehendem Verkehr dürfen Sie rechts mit maximal 20 km/h vorbeiziehen.
Fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ebenfalls, darf rechts mit Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h Differenz überholt werden. Es ist also beim rechts Überholen nicht erlaubt, schneller als 80 km/h fahren. Das wissen viele Autofahrerinnen und Autfahrer jedoch nicht. Wer schneller als erlaubt unterwegs ist, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Auf der Autobahn rückwärts fahren - Ist das erlaubt?
Und mag die Verlockung auch noch so groß sein, die nur wenige Meter zurückliegende Ausfahrt anzusteuern – auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden ist auch bei Stau absolut verboten.
Diese gefährlichen Manöver werden mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigem Fahrverbot geahndet. Diese Strafen gelten natürlich nicht, wenn die Polizei ausdrücklich zum Wenden auffordert, um z. B. die Autobahn bei einer Vollsperrung zu räumen.
Dürfen Motorräder am Stau vorbei fahren?
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer beneiden während eines Staus die Motorradradfahrerinnen und -fahrer, die sich einfach zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch manövrieren und weiterfahren können.
Allerdings ist dieses Verhalten nicht erlaubt.
Sich zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch zu schlängeln wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet.
Darf ich während des Staus mit dem Handy telefonieren?
Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, solange der Motor noch an ist.
Wer bei laufendem Motor telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen.
Hohe Strafen für Gaffer
Gaffer an Unfallorten, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, oft sogar Geschädigte fotografieren oder filmen und das Material auch noch online stellen – ein Problem mit zunehmenden Ausmaßen.
Mit einer Gesetzeserweiterung wurde dem nun noch stärker entgegengewirkt. Es gibt saftige Strafen für Schaulustige und die Regelung stellt klar: Gaffen ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird durchaus als Straftat gewertet.
Dies gilt insbesondere bereits für das Anfertigen von Bildern oder Filmmaterial über verletzte Personen sowie Unfalltote. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
So verhalten Sie sich bei Stau richtig:
- Halten Sie eine Rettungsgasse frei
- Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Sie auf einen Unfall zukommen und noch keine Erstversorgung erfolgt ist
- Fahren Sie zügig vorbei, wenn bereits Hilfe geleistet wird
- Folgen Sie den Anweisungen der Polizei und Einsatzkräften, behindern Sie diese nicht
- Machen Sie keine Aufnahmen vom Unfallort
Rettungsgasse - Wie wird eine Rettungsgasse gebildet?
Sobald ein Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen der linken und der rechten Spur daneben gebildet, unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen es gibt. Autos auf dem linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand, alle anderen fahren auf ihrer Spur möglichst weit nach rechts. Der Standstreifen darf nicht befahren werden.
Reicht die Breite der Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge nicht aus, wie in engen Baustellen, müssen sich die Fahrzeuge versetzt mit erhöhtem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug anordnen. So können sich die Rettungskräfte schlangenlinienartig ihren Weg zum Unfallort bahnen.
Strafe bei Rettungsgasse befahren
Behindern Sie das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oder befahren Sie die Rettungsgasse gar selbst, müssen Sie mit sensiblen Strafen rechnen. 200 bis 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Erhöhte Unfallgefahr am Stau-Ende
Bei Staus kommt es immer wieder zu tödlichen Auffahrunfällen, insbesondere mit Lkw. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben dieses Horrorszenario im Hinterkopf und manövrieren ihr Fahrzeug deshalb sehr abrupt und oftmals ohne Vorwarnung von der rechten auf die linke Spur.
Sicherer ist es jedoch, sobald das Stauende in Sicht kommt, sanft abzubremsen und frühzeitig den Warnblinker anzuschalten, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Halten Sie immer genug Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen – dann können Sie im Notfall noch reagieren und auf den Standstreifen ausweichen, falls Sie sehen, dass das Fahrzeug hinter Ihnen nicht rechtzeitig abbremst.
Am besten behalten Sie im Rückspiegel den nachfolgenden Verkehr solange im Blick, bis dieser hinter Ihnen ebenfalls zum Stehen gekommen ist.