Probefahrt beim Autokauf - Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet
Im Frühjahr sehen sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nach einem neuen Gefährt um. Eine Probefahrt ist die beste Methode, um herauszufinden, ob ein Wagen wirklich zu Ihnen passt und um einen Gebrauchtwagen auf mögliche Macken zu testen.
Vereinbarungen mit dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin
In der Regel schließt man mit dem Händler bzw. der Händlerin eine schriftliche Probefahrtvereinbarung ab, in der folgendes festgelegt wird:
- Zeitraum
- die maximal zu fahrenden Kilometer
- die Spritkosten-Übernahme und
- die Kasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Haftpflichtschäden gehen auf die Police des Händlers bzw. der Händlerin, weil der Kaufinteressent bzw. die Kaufinteressentin ein „berechtigter Fahrer“ bzw. eine "berechtigte Fahrerin" ist.
Einen Schaden an einem privaten Gebrauchtwagen muss jedoch die probefahrende Person zahlen. Deshalb sollten Sie sich mit einer formlosen, schriftlichen Vereinbarung von dieser Haftung befreien.
Worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten
Sehen Sie sich bereits vor Fahrtantritt das Fahrzeug sehr genau an. Halten Sie Schäden am Fahrzeug schriftlich fest, damit Sie nicht hinterher dafür verantwortlich gemacht werden können. Weist der Wagen erkennbare Sicherheitsmängel wie abgefahrene Reifen oder eine defekte Beleuchtung auf, sollten Sie von einer Probefahrt lieber Abstand nehmen. Denn selbst wenn auf der Tour nichts passiert, können Sie als Fahrerin oder Fahrer für die Mängel mit Bußgeld und Punkten bestraft werden.
Erstellen Sie für sich eine Liste
mit allen wichtigen Punkten, die Sie während der Fahrt überprüfen wollen. Am besten, Sie nehmen noch jemanden mit, der Ihnen dabei hilft. Natürlich ist es von Vorteil, wenn Ihre Begleitung über einen gewissen Autosachverstand verfügt.
Eine Probefahrt sollte unbedingt so lange dauern, bis der Wagen richtig warm geworden ist. Also nicht nur kurz durch die Stadt fahren, sondern auch mal über Land und auf die Autobahn.
Während der Probefahrt zum TÜV NORD AutoKaufCheck
Nutzen Sie die Probefahrt, um den anvisierten Gebrauchten von unseren ausgewiesenen Experten gründlich durchchecken zu lassen. Ob Technik-, Karosserie- oder Unfallschäden – wir sehen auch, was auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Dazu untersuchen wir über 80 Prüfpunkte.
Sie erfahren die ganze Wahrheit über das Auto und sind vor bösen Überraschungen gefeit. Und das sichere Gefühl, dem „neuen“ Gebrauchten wirklich vertrauen zu können, ist einfach unbezahlbar! Hier erfahren Sie näheres zum TÜV NORD AutoKaufCheck.
Tipps für Verkäuferinnen und Verkäufer
Auch für Verkäuferinnen und Verkäufer gibt es einiges zu beachten. Kaufinteressenten, die keinen Führerschein und keinen Personalausweis vorlegen können, scheiden grundsätzlich aus.
Kommt der Probefahrer bzw. die Probefahrerin mit dem Wagen nicht wieder zurück, gilt dieser nicht als gestohlen, sondern „nur“ als unterschlagen. Von der Kasko-Versicherung sehen Sie dann keinen Cent. Deshalb sollten Sie bei der Probefahrt lieber mitfahren.