Neue Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer 2025

Auch 2025 stehen neue Regeln und Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst.

 

✪ Auf dieser Seite erfahren Sie:

Das dürfen wir nicht vergessen

Neue Führerscheine: Jahrgänge ab 1971 müssen sich beeilen

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher.

Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:

  • Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, gilt das Geburtsjahr.
  • Ab 1999 bis 2013 ist das Ausstellungsjahr des Fahrausweises ausschlaggebend.

In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1971 und später dran:
bis zum 19. Januar 2025 müssen alle in diesem Zeitraum Geborenen bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes ihren Führerschein tauschen.

TÜV NORD-Tipp:
Unser Führerschein-Umtausch-Rechner verrät schnell und unkompliziert, welche Umtauschfrist für Sie relevant ist.

 

Ist eine erneute Führerscheinprüfung beim Führerscheinumtausch notwendig Ist eine erneute Führerscheinprüfung beim Führerscheinumtausch notwendig Ist eine erneute Führerscheinprüfung beim Führerscheinumtausch notwendig Ist eine erneute Führerscheinprüfung beim Führerscheinumtausch notwendig

Was muss man beim Führerschein-Umtausch mitbringen?

Sie benötigen:

  • ein biometrisches Passfoto 
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren aktuellen Fahrausweis

Zudem fällt eine Gebühr von ca. 25 Euro* an. Darüber hinaus können weitere Kosten für den Versand des neuen Führerscheins hinzukommen. 

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.

* Gemäß der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" fällt dafür eine Gebühr an. 

TÜV-Plakette ändert die Farbe

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine gelbe Plakette und sind 2027 wieder dran. Dies gilt für Fahrzeuge mit zweijährigem Prüfintervall. Die Plakette zeigt den Prüfungsmonat und das Fälligkeitsjahr der nächsten HU an. Die Farbe der Plakette gibt aus der Ferne das Jahr der nächsten Prüfung an.

Die Reihenfolge der Plakettenfarben ist:

  1. Orange
  2. Blau
  3. Gelb
  4. Braun
  5. Rosa
  6. Grün

TÜV NORD-Tipp:
Damit Sie Ihren Termin in diesem Jahr nicht verpassen, bieten wir eine kostenlose HU-Terminerinnerung an. Einfach die Daten eintragen und einen automatischen Reminder erhalten.
 

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Das kommt 2025 auf uns zu

Höhere Kraftstoffpreise und C02-Steuer

Ab 2025 wird die CO₂-Steuer in Detuschland erneut angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.

Der CO₂-Preis wird von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne steigen.

  • Die CO₂-Steuer beträgt ab 2025 dann 55 Euro pro Tonne.
  • Der Preis für einen Liter Benzin könnte um etwa 4,3 Cent und für einen Liter Diesel um etwa 4,7 Cent steigen

 

Entlastungsmaßnahmen

Die Bundesregierung plant verschiedene Maßnahmen, um die finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger zu mindern. Dazu zählt die Erhöhung der Pendlerpauschale. Des Weiteren sollen die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung in Klimaschutzprojekte reinvestiert werden, um langfristig eine nachhaltige und umweltfreundliche Infrastruktur zu fördern.

Frau tankt ihr Auto Frau tankt ihr Auto Frau tankt ihr Auto Frau tankt ihr Auto

Tipps, wie Sie bei der Fahrt Kraftstoff sparen können:

  • Spritsparende Fahrweise: Nutzen Sie höhere Gänge, halten Sie das Tempo gleichmäßig, schalten Sie den Motor bei längeren Wartezeiten ab und überprüfen Sie regelmäßig den Spritverbrauch Ihres Fahrzeugs.
  • Fahrzeugoptimierung: Mit Leichtlauf-Reifen, wenig Gewicht und dem Verzicht auf die Spazierfahrt mit Dachgepäckträger lässt sich leicht Kraftstoff sparen. Auch die regelmäßige Prüfung der Abgasemission sowie die Nutzung von Leichtlaufölen sind hilfreiche Maßnahmen. Verzichten Sie auf jeden Fall auf Kraftstoffsparmittel. 

TÜV NORD-Tipp: 
Weitere Tipps finden Sie bei unserem TÜV NORD Ratgeber zum Sprit sparen.

Neue Typklassen lassen die Kfz-Versicherung steigen

Im Jahr 2025 wird die Kfz-Versicherung für etwa 7,1 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, da der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen eingeführt hat.

Gleichzeitig profitieren 5,1 Millionen Fahrzeughalter von günstigeren Einstufungen.

Für rund 30 Millionen bleibt die Versicherung unverändert. Die Typklassen basieren auf den Schaden- und Reparaturkosten der jeweiligen Automodelle.

TÜV NORD-Tipp:
Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen aber gleichbleiben, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Was bei einem Kfz-Versicherungswechsel zu beachten ist, erfahren Sie hier.

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Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?

Die Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)  umfasst rund 33.000 Modelle in Deutschland zugelassener Fahrzeugtypen und deren Schaden- sowie Unfallbilanzen der vergangenen drei Jahre. Die Logik dahinter: Werden mit einem Modell nur wenige Unfälle und geringe Reparaturkosten verursacht, erhält das Fahrzeug eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen hingegen eine hohe Typklasse.

Als Faustregel gilt:
Je niedriger die Typklasse ist, desto günstiger ist die Versicherung.

Die GDV-Einstufung ist unverbindlich. Versicherungsunternehmen orientieren sich aber in der Regel an den Typklassen, die ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.

Die Typklasse allein lässt nicht darauf schließen, wie sich Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag konkret entwickelt. Zusätzlich beeinflussen weitere Faktoren, wie der Zulassungsbezirk und die dazugehörige Regionalstatistik die Höhe der Versicherungsbeiträge.

 

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen wird Pflicht

Künftig ist für Freizeitfahrzeuge eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate).

Das heißt, Besitzerinnen und Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlagen müssen diese ab 2025 überprüfen lassen.

Bis zum 19. Juni 2025 haben Sie noch Zeit, Ihre Anlage prüfen zu lassen; ab dann müssen Sie die Gasprüfung verpflichtend nachweisen und alle 2 Jahre erneuern.

Bei Neufahrzeugen sowie bei Wiederinbetriebnahme muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.

Informationen zur Gasanlagenprüfung erhalten Sie auf unseren ausführlichen Ratgeberseite.

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