Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr.
Auch 2024 stehen viele Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst:
Das dürfen wir nicht vergessen
Neue Führerscheine: Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen sich beeilen
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher.
Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:
- Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, gilt das Geburtsjahr.
- Ab 1999 bis 2013 ist das Ausstellungsjahr des Fahrausweises ausschlaggebend.
In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran: bis zum 19. Januar 2024 müssen alle in diesem Zeitraum Geborenen bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes ihren Führerschein tauschen.
TÜV NORD-Tipp:
Unser Führerschein-Umtausch-Rechner verrät schnell und unkompliziert, welche Umtauschfrist für Sie relevant ist.
Was muss man zur Fahrerlaubnisbehörde mitbringen?
Wenige Dokumente führen zum neuen EU-Führerschein.
Sie benötigen:
- ein biometrisches Passfoto
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ihren aktuellen Fahrausweis
Zudem fällt eine Gebühr von ca. 25 Euro* an. Darüber hinaus können weitere Kosten für den Versand des neuen Führerscheins hinzukommen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde.
Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
* Gemäß § 1 der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an, sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.
Farbwechsel für die TÜV-Plakette: Grün ist das neue Rosa
Alle Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Ist das Fahrzeug technisch in Ordnung, stellt die Prüfstelle eine neue Plakette aus.
Sie informiert über den Prüfungsmonat und das Fälligkeitsjahr der nächsten HU. Die Plakettenfarbe kennzeichnet bereits aus der Ferne, in welchem Jahr Sie zum TÜV müssen.
Die Reihenfolge der Plaketten-Farben ist festgelegt und wiederholt sich im weiteren Verlauf:
- Orange
- Blau
- Gelb
- Braun
- Rosa
- Grün
TÜV NORD-Tipp:
Damit Sie Ihren Termin in diesem Jahr nicht verpassen, bieten wir eine kostenlose HU-Terminerinnerung an. Einfach die Daten eintragen und einen automatischen Reminder erhalten.
Das kommt 2024 auf uns zu
Höhere Kraftstoffpreise und C02-Steuer
Ab Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Aufgrund der hohen Energiekosten wurde 2023 die geplante Erhöhung von 30 auf 35 Euro ausgesetzt.
- Die CO₂-Steuer beträgt ab 2024 dann 40 Euro pro Tonne.
- Dadurch wird Benzin und Diesel um rund drei Cent pro Liter teurer.
- Für 2025 soll die Die CO₂-Steuer auf 50 Euro pro Tonne steigen.
Hier haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie bei der Fahrt Kraftstoff sparen können:
- Spritsparende Fahrweise: Nutzen Sie höhere Gänge, halten Sie das Tempo gleichmäßig, schalten Sie den Motor bei längeren Wartezeiten ab und überprüfen Sie regelmäßig den Spritverbrauch Ihres Fahrzeugs.
- Fahrzeugoptimierung: Mit Leichtlauf-Reifen, wenig Gewicht und dem Verzicht auf die Spazierfahrt mit Dachgepäckträger lässt sich leicht Kraftstoff sparen. Auch die regelmäßige Prüfung der Abgasemission sowie die Nutzung von Leichtlaufölen sind hilfreiche Maßnahmen. Verzichten Sie auf jeden Fall auf Kraftstoffsparmittel.
TÜV NORD-Tipp:
Weitere Tipps finden Sie bei unserem TÜV NORD Ratgeber zum Sprit sparen.
Assistenzsysteme
Bereits seit 2022 gilt für Neuwagen die Pflicht diverser neuer Assistenzsysteme. Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw neue Assistenzsysteme - zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenten wie ABS, ESP oder Reifendrucksystemen - serienmäßig an Bord haben. Dazu zählen unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, die Datenaufzeichnung in einer Black Box und ein Notbremsassistent. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/2144 hervor.
Die Black-Box fürs Auto
- Der Unfalldatenspeicher – Event Data Recorder (EDR) – zeichnet permanent sämtliche Daten wie Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinker) und weitere Fahrzustände auf, die im Fall eines Unfalls ausgelesen und Informationen zum Unfallhergang geben können.
- Bei einem Unfall, der über die Sensorik registriert wird, zeichnet der EDR die Daten automatisch auf.
- Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie direkt am Airbag-Steuergerät oder über die ODB-Schnittstelle ausgelesen werden.
- Die Daten werden nur gespeichert, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, ansonsten werden sie im Sekundentakt direkt wieder vom EDR gelöscht.
- Datenschutz: Die Daten können nicht einfach von der Polizei ausgelesen werden. Fahrerin oder Fahrer müssen zuvor zustimmen oder es muss eine richterliche Anordnung vorliegen.
Neben der Blackbox müssen folgende Assistenzsysteme bei neu zugelassenen PKW vorhanden sein:
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Notbremsenassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempflindlichen Wegfahrsperre
Ab dem 7. Juli 2024 müssen neue Lkw und Sattelzugmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit einem elektronischen Abbiegeassistenten ausgerüstet sein. Mit diesem System sollen Abbiegeunfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern verhindert werden, indem es den Toten Winkel überbrückt. Eine Nachrüstpflicht für Lkw im Bestand besteht allerdings bisher nicht.
Ausführliche Informationen zu den Assistenzsystemen finden Sie bei uns.
Neue Typklassen lassen die Kfz-Versicherung steigen
Die Kfz-Versicherung wird 2024 für rund 7,4 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, weil der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen festgelegt hat.
Allerdings profitieren auch 5,4 Millionen Fahrende von der Neubewertung, da ihre Fahrzeuge günstiger eingestuft werden.
Für rund 29,4 Millionen der Halterinnen und Halter bleibt alles wie gehabt.
Die einzelnen Typklassen werden nach der Schaden- und Reparaturkostenhöhe je Automodell festgelegt.
TÜV NORD-Tipp:
Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen aber gleichbleiben, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Was bei einem Kfz-Versicherungswechsel zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?
Die Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) umfasst rund 32.000 Modelle und deren Schaden- sowie Unfallbilanzen von 2019 bis 2021. Die Logik dahinter: Werden mit einem Modell nur wenige Unfälle und geringe Reparaturkosten verursacht, erhält das Fahrzeug eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen hingegen eine hohe Typklasse.
Als Faustregel gilt:
Je niedriger die Typklasse ist, desto günstiger ist die Versicherung.
Die GDV-Einstufung ist unverbindlich. Versicherungsunternehmen orientieren sich aber in der Regel an den Typklassen, die ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.
Winterreifen-Kennzeichnung
Wer im Frühling die Winterreifen abmontiert, sollte prüfen, ob die Winterreifen im Herbst noch genutzt werden dürfen. Denn ab Oktober 2024 gilt eine neue Kennzeichnung für Winter- und Ganzjahresreifen:
- Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) sind ab dann bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig.
- Reifen mit dem MS-Emblem werden bereits seit Ende 2017 nicht mehr hergestellt.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Reifen das sogenannte Alpine-Symbol haben – ein Berg mit drei zackigen Gipfeln und einer Schneeflocke darin.
- Viele Reifen haben auch beide Symbole - also "M+S" und Alpine-Symbol. Diese Reifen dürfen Sie weiterhin nutzen.
TÜV NORD Tipp:
Prüfen Sie beim Reifenwechsel gleich die Verschleißgrenze: Die Profiltiefe, sollte im Winter nicht unter vier Millimeter liegen (der Gesetzgeber schreibt 1,6 Millimeter vor). Stellen Sie sprödes oder verhärtetes Gummi sowie Beschädigungen am Reifen fest, sollten Sie ihn austauschen.
Ausführliche Informationen finden Sie bei unseren Tipps zum Reifenkauf.