Das neue deutsche Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen sieht verpflichtende, regelmäßige Energieaudits für alle Unternehmen vor, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG gelten.
Das bedeutet konkret: Alle Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro müssen sich einem solchen Energieaudit unterziehen. Dies gilt auch für kleinere Unternehmen, die Teil eines Großkonzerns sind, auf den diese Bedingungen zutreffen.
Anders als z. B. bei der Energie- und Stromsteuer sind beim EDL-G sämtliche Branchen betroffen – vom produzierenden Gewerbe über Handelsunternehmen und die Finanzwirtschaft bis hin zum Gesundheitswesen.
Durchführung von Energieaudits
Pflicht zur Durchführung von Energieaudits oder einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS für alle Nicht-KMUs
bis 05.06.2014 | bis 05.12.2015 | mind. alle 4 Jahre | |
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EnEff-RL | Umsetzung der RL durch die EU-Mitgliedsstaaten bis 05.06.2014 → Förderung von hochwertigen und kostenwirksamen Energieaudits für alle Endkunden durch die EU-Mitgliedsstaaten | Verpflichtende Energieaudits* für Unternehmen, die keine KMU sind (in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten/akkreditieren Experten bzw. Behörden) | Wiederholung des Energieaudits spätestens vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit |
* Ausgenommen sind Unternehmen, die ein zertifiziertes EnMS oder Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einrichten bzw. bereits betreiben
Anrufe aus der Schweiz und Österreich: +49 511 998-61222
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