Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU und das deutsche EDL-G
Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu erhöhen und darüber hinausgehende Verbesserungen auf den Weg zu bringen, hat die Europäische Union Ende 2012 die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU verabschiedet.
Politisches Ziel ist es, relevante Zielgruppen zu nachhaltigem und ressourcenschonendem Umgang anzuhalten, durch den sie nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, sondern gleichzeitig auch von Einsparungen (z.B. Energiekosten) und Fördermitteln profitieren können.
Zu den wesentlichen Bestandteilen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie zählt deshalb, Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, Einführung eines Energiemanagementsystems oder einer Validierung nach EMAS zu verpflichten.
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