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Welche Vorgaben sind im Rahmen eines Energieaudits zu erfüllen?
- Grundlage für die in der EU-Energieeffizienz-Richtlinie geforderten Energieaudits ist die Norm DIN EN 16247-1, die den Ablauf festlegt.
- In Ausnahmefällen können Personen aus dem Unternehmen selbst das Energieaudit durchführen.
- Das Unternehmen muss einen internen oder externen Energiebeauftragten als Ansprechpartner und Koordinator für das Energieaudit benennen.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft stichprobenartig, ob diese Vorgaben eingehalten werden und der Energieauditor über die nötige Qualifikation verfügt.
- Das Energieaudit betrachtet sämtliche Teile und Standorte eines Unternehmens mit dem Ziel, mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs abzubilden.