Mehrere Standorte – eine Zertifizierung

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Multi-Site-Verfahren

Unternehmen mit mehreren Standorten – auch im Ausland – können den Aufwand durch ein Stichprobenverfahren (Multi-Site-Verfahren) reduzieren. Voraussetzung: Alle Standorte unterliegen einem gemeinsamen (Management-)System und haben eine rechtliche oder vertragliche Verbindung mit der Zentrale des Unternehmens. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands können andere Regeln gelten.

  • Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bis zum 31. Dezember 2016
    Das Multi-Site-Verfahren gem. DAkkS-Akkreditierungsregel 71 SD 6 022 ist generell anwendbar, sofern die o.g. Bedingungen zutreffen 
  • Einführung eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS bis zum 31. Dezember 2016
    Es gibt Möglichkeiten, ein Stichprobenverfahren anzuwenden (es gelten die Regeln der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)) 
  • Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis zum 05.Dezember 2015
    Das Multi-Site-Verfahren (DAkkS) soll auch hier anwendbar sein. Das BAFA wird in Kürze ein Hinweisblatt hierzu veröffentlichen:

TÜV NORD CERT verfügt über ein umfangreiches Niederlassungsnetz und ist in den meisten Ländern der EU mit entsprechenden Experten vertreten, die eine effiziente und kostengünstige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für multinational agierende Unternehmen sicherstellen können.