Was sind die konkreten Anforderungen, und welche Alternativen gibt es?
Die genannten Unternehmen sind verpflichtet, spätestens bis zum 5. Dezember 2015 und dann mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach den Vorgaben der Norm DIN EN 16247-1 zu absolvieren. Ausgenommen von der Regelung sind Betriebe, die entweder über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder über ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen.
Diese Systeme gewährleisten einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Regelmäßige Überwachungsaudits bewirken ein nachhaltiges Bewusstsein für energiesparendes Verhalten und erhalten die Motivation zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Ferner ermöglicht die Betrachtung der gesamten Organisation die Erfassung aller relevanten Aspekte und nutzt somit alle Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz.
Der Gesetzgeber räumt denjenigen Unternehmen, die sich statt der Energieaudits für ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem entscheiden, mehr Zeit ein – nämlich bis zum 31. Dezember 2016. Die ersten Implementierungsschritte müssen jedoch bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen sein.
Im Fall eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 muss bis zu diesem Tag wenigstens eine energetische Bewertung nach den Vorgaben der Norm vorliegen. Bei einem Umweltmanagementsystem gemäß EMAS muss die Datenerhebung und -auswertung zu Energieträgern und Energieströmen abgeschlossen sein.
Angesichts des besonders engen Zeitrahmens bei Energieaudits plant der Gesetzgeber Anwendungshilfen für Unternehmen mit mehreren Standorten, Vereinfachung für verbundene Unternehmen im Wiederholungsaudit und Rücksichtnahme in der behördlichen Überprüfung.